Ich befinde mich derzeit nach einem langen Berufsleben mit einem sozialversicherungspflichtigen Angestelltenverhältnis in der aktiven Altersteilzeit-Phase und bin privat krankenversichert. Krankheitsbedingt wurde im Januar diesen Jahres die sozialversicherungspflichtige Gehaltszahlung unterbrochen, jedoch ab Ende März wieder aufgenommen. Den Antrag auf Selbstzahlung der Sozialversicherungsbeträge habe ich leider zu spät gestellt, sodass nun eine 1-monatige Unterbrechung der Betragszahlungen bei der Deutschen Rentenversicherung entstanden ist. Meine Frage: Besteht trotz dieser einmonatigen Unterbrechung der Beitragszahlung im Bedarfsfall ein Anspruch auf den Bezug einer Erwerbsminderungsrente?
19.08.2020, 13:17
Experten-Antwort
Hallo SHPHUM,
da in den letzten 5 Jahren 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen vorhanden sind, wird das Fehlen eines Monats mit Pflichtbeiträgen kein Problem in Ihrem Fall darstellen.
[Dieser Beitrag wurde 2mal bearbeitet, zuletzt am 19.08.2020, 14:12 Uhr]