Hallo Harald64,
bitte lassen Sie in einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob der Zeitraum seit Ende Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung bis laufend durch das Jobcenter durchgehend als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit gemeldet wurde. Sofern keine Lücke von einem Monat eingetreten ist und diese Zeit anrechenbar ist, wird hierüber ein vorher erworbener Erwerbsminderungsrentenschutz aufrechterhalten.
Bitte nehmen Sie Ihre Nachweise über die Zeit der Arbeitslosigkeit mit zu der Beratung.