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Experten-Antwort

Anspruch Erwersbsminderungsrente

von Harald6418.02.2020 | 11:58
81 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Experten, ich beziehe leider seit 9 Jahren Hartz 4. Davor war ich 28 Jahre durchgehend erwerbstätig und pflichtversichert. Meine Frage ist, ob der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente durch so lange Arbeitslosigkeit verfallen kann ? Vielen Dank Harald

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Harald64,

bitte lassen Sie in einer persönlichen Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen, ob der Zeitraum seit Ende Ihrer versicherungspflichtigen Beschäftigung bis laufend durch das Jobcenter durchgehend als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit gemeldet wurde. Sofern keine Lücke von einem Monat eingetreten ist und diese Zeit anrechenbar ist, wird hierüber ein vorher erworbener Erwerbsminderungsrentenschutz aufrechterhalten.

Bitte nehmen Sie Ihre Nachweise über die Zeit der Arbeitslosigkeit mit zu der Beratung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.02.2020 | 20:58
Hallo Harald64, können Sie einfach selbst nachprüfen: Sie bekommen doch jährlich von der DRV eine Renteninformation übersandt. Sofern da bis zuletzt ein Betrag für die Erwerbsminderungsrente dargestellt ist, sind die Voraussetzungen für diese Rente auch weiterhin vorhanden und bleiben bestehen, sofern die Arbeitslosigkeit/Hartz4-Meldung grundsätzlich weiterhin ununterbrochen bestehen bleibt. Sofern die letzten Informationen von der DRV nicht vorliegen, können Sie die hier online anfordern: https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/ Wählen Sie gleich eine Rentenauskunft, da ist dann auch bis 2018 der neueste Versicherungsverlauf dabei und aktuelle Informationen über die später möglichen Altersrentenarten mit des bisher zurückgelegten Versicherungszeiten - was ist erreicht (Mindestversicherungszeiten), was fehlt ggf. noch. Gruß w.
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