Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha entlassen werden und die 78 Wochen erschöpft sein, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
Zeiten des Übergangsgeldbezuges werden bei der Gesamtdauer von 78 Wochen mitgezählt.
Daher sollten Sie sich dann umgehend bei der Arbeitsagentur melden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wenn die Leistungsfähigkeit gemindert ist. Der Rentenversicherungsträger prüft jedoch in diesen Fällen von Amts wegen, ob ein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung gezahlt werden kann.