Hallo Johannes Aaron,
der Waisenrentenanspruch ist nicht auf die Regelstudienzeit begrenzt, sondern besteht solange Sie als Student immatrikuliert sind und einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen. Zur Beantragung der Weitergewährung können Sie den Vordruck R0615 im Internet aufrufen können (Link: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0615.html). Selbstverständlich können Sie auch eine Auskunfts-und Beratungsstelle der DRV oder eine der sonstigen antragsaufnehmenden Stellen aufsuchen.