Guten Abend.
Meine volle Erwerbsminderungsrente wurde
nun verlängert.
Zuerst wurde diese für 3 Jahre und jetzt für 2 weiter verlängert.
Vor der Bewilligung der EMR war ich arbeitslos mit noch einem Restanspruch.
Wenn nun meine EMR in 2 Jahren nicht mehr verlängert oder auf eine teilweise gemindert wird, dann sind seit dem letzten ALG1-Bezug 5 Jahre vergangen.
Wer weiß, ob mir in diesem Zeitraum entweder der Restanspruch noch zusteht,
oder sogar ein neuer voller Anspruch entsteht???
Ich weiß, dass man einen ALG1-Anspruch 4 Jahre in Anspruch nehmen kann. Doch 5 Jahre?
Diese Frage geht an Experten, welche sich mit ALG1 auskennen.
PS: An alle Nörgler hier! Ich weiß, dass dies ein Rentenforum ist!
Doch geht es hier neben meiner EMR auch um das ALG1. Also beide Punkte sind wichtig!
DANKE