Hallo,
ich (44 J.) beziehe seit Juni diesen Jahres eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, die bis zum Eintritt ins Rentenalter bewilligt wurde.
Aufgrund meiner Behinderung ist nun eine OP am Wirbelkanal notwendig.
Oftmals wird im Anschluß an die OP eine Reha empfohlen.
Wird eine Anschlußheilbehandlung bei EM-Rente bewilligt, wenn eine OP voraus gegangen ist?
Kostenträger wäre hier ja dann die Krankenkasse.
Wer hat hier bereits Erfahrungen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!
Gruß
floh