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Anspruch Reha vs. Anspruch Übergangsgeld

von Jules20.02.2017 | 23:00
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Guten Abend, ich bin bereits seit 1 Jahr arbeitsunfähig, möchte nun eine berufliche Reha beantragen und stehe vor folgendem Dilemma: - 15 Jahre Wartezeit sind erfüllt - seit 5 Jahren selbständig, keine Zahlung von RV-Beiträgen - freiwillige Arbeitslosenversicherung-Beiträge wurden während Selbständigkeit gezahlt Wenn ich das bisher gelesene auf der Website von der DRV richtig deute, dann erfülle ich zwar die Voraussetzung eine Reha bei der DRV zu beantragen, aber hätte dann keinen Anspruch auf Übergangsgeld, weil ich ja in den letzten 5 Jahren keine Beiträge gezahlt habe. Anspruch auf Übergangsgeld hätte ich nur von der Agentur für Arbeit. Ist das so richtig? Wo muss ich denn dann den Antrag hinschicken? Falls es die AfA ist: kann ich auch einfach die Antrags-Formulare von der DRV nehmen (gibts ja zum Download) und an die AfA schicken? Ich habe keinen anderen Formulare zum Download gefunden.

1 Antworten

Julesam 21.02.2017 | 14:21
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Mir war nicht bewusst, dass es Unterschiede bei dem Anspruch auf Übergangsgeld zwischen der medizinischen und der beruflichen Reha gibt.
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