Hallo Bob,
sofern Ihr Bruder die deutschen Rentenversicherungszeiten noch nicht bei seinem amerikanischen Rentenantrag angegeben hat, sollte dies schleunigst nachgeholt werden, um einen parallelen deutschen Rentenanspruch zu prüfen.
Es gibt ein Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über Soziale Sicherheit, das die Rentenversicherung betrifft.
Es handelt sich um ein offenes Abkommen. Es gilt damit für alle Personen, die Versicherungszeiten in der Bundesrepublik Deutschland und in den USA zurückgelegt haben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem gewöhnlichen Aufenthalt.
Unter dem folgendem link finden Sie eine Broschüre, die dieses Thema behandelt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/weitere_abkommen/13_arbeiten_deutschland_usa.html