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Experten-Antwort

Anspruchsgrundlage Übergangsgeld

von Rene30.05.2017 | 12:12
621 Ansichten
3 Antworten

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Wenn jemand einen Antrag auf eine berufliche Reha bei der DRV stellt und während dieser Antrag entscheiden wird ALG 1 bezieht, wonach berechnet sich die Höhe des Übergangsgeldes? Nach dem zuletzt gezahltem Gehalt, oder nach der Höhe der ALG 1 Bezüge? Frage 2 : Wird das Überbrückungsgeld Rückwirkend zum Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt und somit die "verbrauchten" ALG 1 wieder "gutgeschrieben" ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rene,

da bei Ihnen der letzte Tag des Bemessungszeitraums innerhalb der 3-Jahres-Frist liegt, sind

zwei Berechnungen durchzuführen. Zum einen die Berechnung aus dem tatsächlich

erzielten Entgelt, zum anderen aus dem tariflichen oder ortsüblichen Entgelt. Der höhere Betrag ist maßgebend.

Das Arbeitslosengeld ist bei beruflicher Reha nicht maßgebend.

Frage 2:

Sie meinten Übergangsgeld und nicht Überbrückungsgeld.

Der Antrag ist nicht entscheidend. Ausschlaggebend ist der Zeitraum der Teilnahme an der Leistung. Am Tag vor Beginn der Leistung stellt die Agentur die Zahlung des Arbeitslosengeldes ein.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Grokoam 30.05.2017 | 12:46
Mia gebet nix. Schwäbische Weisheit.
Fortitude oneam 30.05.2017 | 13:06
Hallo, zum Thema Überbrückungsgeld werden Sie bestimmt noch detaillierte Informationen erhalten. Aber ich musste schmunzeln über das Gutschreiben des nicht verbrauchten ALG1!:-) So etwas gibt es nicht und wird auch bestimmt nicht in naher Zukunft ein Gesetz erlassen. Und GoKo hat es auch ernst gemeint. Auf Hochdeutsch "wir geben nichts" . Mfg
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