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Ansprüche aus polnischen Renten

von hawe6107.05.2008 | 14:29
4729 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Können Bezieher polnischer Renten in Polen gleichzeitig eine eigene Altersrente und eine Witwen/errente erhalten? Oder muss zwischen einer der Renten gewählt werden? Wird die eigene polnische Altersrente eingestellt, wenn Spätaussiedler nach Deutschland zieht und dort eigene Rente nach dt. Recht beantragt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur Frage, ob polnische Rentenansprüche (eigene Altersrente / Witwen- od. Witwerrente) nebeneinander bestehen können oder ob diese sich gegenseitig ausschließen, bitte ich Sie, sich direkt an den polnischen Versicherungsträger zu wenden, da diese Frage allein innerstaatliches polnisches Recht betrifft. Unter bestimmten Umständen kann die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg als Verbindungsstelle zu Polen hierzu Auskunft erteilen.

Auch die Frage, welche Auswirkungen ein Verzug nach Deutschland und ein Rentenbezug aus der deutschen Rentenversicherung auf die polnische Rente haben, können diese Stellen sicher kompetent beantworten. Insbesondere die Kenntnis der konkreten Umstände des Einzelfalls sind hierfür hilfreich.

Allgemein kann hierzu aber folgendes gesagt werden :

Da Polen seit dem 01.05.2004 Mitglied der EU ist, gelten bei Verzug von Polen nach Deutschland die entsprechenden europarechtlichen Vorschriften (EWGV 1408/71 und EWGV 574/72). Danach sind polnische Renten auch nach Deutschland zu zahlen und bleiben auch neben einem möglichen Anspruch auf deutsche Rente bestehen. Allerdings können sich Auswirkungen auf die Höhe der polnischen Rente dadurch ergeben, dass in der polnischen Rente - nach den bisher geltenden deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen - berücksichtigte deutsche Versicherungszeiten nunmehr nicht mehr zu berücksichtigen sind.

Sind der deutschen Rente auch polnische Zeiten (nach dem Fremdrentengesetz - FRG) zu Grunde zu legen, die auch bei der polnischen Rente zu berücksichtigen sind, findet ggfs. eine Anrechnung auf die deutsche Rente statt (§ 31 FRG).

Die hier getroffenen Aussagen gelten jedoch nur allgemein. Eine konkrete Aussage kann nur bei Kenntnis des jeweiligen Einzelfalls getroffen werden.

13 Antworten

?am 07.05.2008 | 15:01
Dies ist ein Forum der DEUTSCHEN Rentenversicherung. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an: www.ihre-vorsorge.pol
Unglaublicham 07.05.2008 | 15:05
Natürlich stehen Ihnen beide Renten zu, plus einem 100 prozentigen Aufschlag (selbstverständlich von der Deutschen Rentenversicherung), für Spätaussiedler.
Deutscher Beitragszahleram 07.05.2008 | 18:31
Wenn es nach mir ginge, würden Sie nur Ihre polnische Rente erhalten. Aber die deutschen Gesetze sind manchmal etwas eigenartig. Alles ist demnach möglich!
Klausam 07.05.2008 | 17:03
Einfach überhören. Wenden Sie sich am besten an die DRV Berlin-Brandenburg. Die sind Verbindungsanstalt für Fälle nach Deutsch-Polnischem SV-Abkommen und sollten sich am besten auskennen.
Dreistam 07.05.2008 | 20:32
Vielleicht sollte ich ebenfalls, in Polen, mal eine Zweitrente beantragen. Wie würden die da wohl reagieren?
Neutraleram 07.05.2008 | 22:45
Ich bin eigentlich recht liberal, aber da wird selbst mir schlecht. Deutsche Renter bekommen kaum Erhöhungen oder leben am Existenzminimum, obwohl sie Jahrzehnte eingezahlt haben, aber Obige fordern Zweitrente. Irgend etwas läuft in D e u t s c h l a n d falsch.
Schadeam 07.05.2008 | 23:10
warum stellen Sie diese Frage nicht an die polnische Rentenversicherung?
no nameam 08.05.2008 | 07:05
Ich verstehe Ihre Aufregung nicht ganz.... Es ist Ihnen hoffentlich schon klar, dass "Zweitrente" nicht bedeutet, dass der Empfänger (z. B. ein Mann, der in Deutschland und Polen gearbeitet hat) "doppelte" Rente bekommt. Dieser Mann konnte nicht (wie die von Ihnen erwähnten "Deutschen Rentner") sein Leben lang in Deutschlan arbeiten, daher hat er aus der deutschen RV nur einen geringeren Rentenanspruch. Für die restliche Zeit, wo er in Polen beschäftigt war, erhält er von dort eine Rente. Wo liegt Ihr Problem? Auch "Deutsche Rentner" erhalten Versicherten- und Witwenrente im Fall des Falles nebeneinander?
no nameam 08.05.2008 | 07:09
Darf ich Sie darauf hinweisen, dass Personen, die im Kosovo versicherungspflichtig beschäftigt waren, aus diesen Zeiten überhaupt keine Rente bekommen? Der RV-Träger dort arbeitet seit 1999 (Kriegsbeginn) nicht mehr (d. h. er zahlt keine Renten mehr aus). Was würden Sie sagen, wenn Sie je 15 Jahre in Deutschland und 15 Jahre in einem anderen Staat gearbeitet haben, aber nur aus 15 (deutschen) Versicherungsjahren Rente bekommen würden???? Bitte überprüfen Sie Ihr Rechtsverständnis....
Verständnisloseram 08.05.2008 | 13:35
"Neutraler" hat vollkommen recht, es ist nicht nachvoll-ziehbar, welche Ansprüche von manchen Leuten gestellt werden!!!! Ohne Vorleistungen und ohne jeden Skrupel !! Allerdings glaube ich, daß Sie etwas nicht ganz verstanden haben.
no nameam 08.05.2008 | 14:23
Na das erklären Sie mir mal bitte, was ich hier nicht verstanden hätte! Wenn Sie für einige Jahre im Ausland gearbeitet hätten und in die dortige Rentenversicherung eingezahlt hätten, würden Sie dann nicht (berechtigte!) Ansprüche auf eine Rente geltend machen? NOCHMAL: Die Renten werden getrennt ausgezahlt! Die DRV zahlt Rente aus den deutschen Versicherungszeiten, die polnische/serbische/... Rentenversicherung zahlt aus den polnischen/serbischen/... Versicherungszeiten! Sie scheinen anscheinend zu glauben, dass die DRV die ausländische Rente mitbezahlt! *kopfschüttel* Was soll daran ungerecht sein? Wenn man keine Ahnung hat....
Verständnisloseram 08.05.2008 | 15:45
Ich weiß immer noch nicht so recht, was Sie wem eigentlich beweisen wollen. Wollen Sie dokumentieren, was Sie so alles wisssen, wie sozial eingestellt Sie sind oder was sonst ???? Natürlich ist das richtig, was Sie hier schreiben, natürlich soll jemand das bekommen, für das er entsprechende Vorleistungen erbracht hat. Wenn dem so ist, dann natürlich auch 2 oder sogar mehrere Renten. Richtig und ok. Aber darum ging es hier doch gar nicht, hier ging es um die Geltendmachung von Renten-ansprüchen als sogenannter deutscher SPÄTAUSSIEDLER ( was das ist, müßte Ihnen bekannt sein) Zu diesem Thema habe ich Stellung bezogen, und zu sonst nichts. Vielleicht lesen Sie sich doch noch einmal kurz die Eingangsfrage von hawe61 durch. Damit ist diese fruchtlose Diskussion für mich beendet.
Capoam 08.05.2008 | 17:34
Der gesetzl. polnische RV-Träger zahlt grds. entweder die Altersrente oder die Hinterbliebenenrente ( Familienrente ). Die polnische Rente wird i.d.R. auch nach Deutschland gezahlt. Konkrete Auskünfte kann jedoch nur der polnische Träger ZUS bzw. KRUS erteilen. Die polnische Rente wäre ggf. auf die deutsche Rente anzurechnen ( § 31 FRG ).
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