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@ Antonius

von Fachliteraturleser26.07.2007 | 15:12
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrter Antonius, ob Sie und andere, insbesondere die "Experten" immer noch "vertrauensselig" ärztlichen Gutachten der DRV-Gutachter und den Reha-Entlassungsberichten vertrauen werden? Hier die Mängelliste von Dr. med. Ralph-M. Schulte, ab 1994 bis ? Leitender Medizinaldirektor der LVA B.-W.: "II.) Überprüfung von 150 psychiatrischen sozialmedizinischen Gutachten im Hinblick auf die erarbeiteten Qualitätsstandards und Qualitätskriterien 12 % fehlende Darstellung der Vorberichte, Vorgutachten und Vorbefunde 18% unzureichende Darstellung des Krankheitsverlaufes einschließlich der durchgeführten Therapie 27 % unzureichende aktuelle Anamnese 13% fehlende Medikamentenanamnese 23% fehlende Suchtanamnese 72% unzureichende sozialmedizinische Anamnese 61 % unzureichende Sozial- und Arbeitsanamnese 52% unzureichende biographische Anamnese 92% fehlende Fremdanamnese 8% lückenhafter somatischer Untersuchungsstatus 19% inkompletter psychopathologischer Status 51 % überzogene, im Hinblick auf die Vorbefunde nicht erforderliche medizinisch-technische Abklärung 87% fehlende psychopathometrische und testpsychologische Abklärung 18% fehlende Ableitbarkeit der Diagnosen, mangelhafte diagnostische Spezifizierung 27% mangelhafte Epikrisen der diagnostizierten Erkrankungen 31 % unzureichende differentialdiagnostische Abklärungen und Überlegungen 71 % fehlende Aussagen zur Differentialtherapie 78% fehlende Berücksichtigung unerwünschter Arzneimitteleffekte 35% fehlende Begründung des dargestellten quantitativen Leistungsvermögens unter synoptischer Betrachtungsweise 47% fehlende Begründung der aufgelisteten, vorgeschlagenen, qualitativen Funktionsbeeinträchtigungen unter synoptischer Betrachtungsweise 39% fehlende Stellungnahme zur Prognose 66% fehlende Äußerungen zum Erfordernis medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen 89 % fehlende Stellungnahmen zur Erfordernis beruflicher Rehabilitationsleistungen 76% fehlende Angaben des Zeitpunktes des Versicherungsfalles 24% ungerechtfertigter, unkorrekter Gebrauch der jeweiligen Rechtsbegriffe 82% fehlende Stellungnahme zur Geschäftsfähigkeit und zum Erfordernis einer Betreuung 46% fehlende Stellungnahmen zur Indikation weitergehender Begutachtungen 21% unbefriedigende persönliche Nachzeichnung des Probanden 18% mangelhafte Gliederung des Gutachtens 8% kritisierbare äußere Gestaltung des Gutachtens Aus: Gutachten Qualitätsstandards und Qualitätskriterien von besagtem Manne.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Vertreter der Deutschen Rentenversicherung zu dieser Mängelliste nicht positionieren werde.

32 Antworten

Antoniusam 26.07.2007 | 15:29
Wozu die Mühe ? Das es auch unter den Gutachtern schwarze Schafe und berufliche "Nieten" gibt, wurde von mir niemals bestritten. Die mich betreffenden Gutachten und Befundberichte, die mittlerweile einen eigenen Ordner füllen, sind alle fair und nicht zu beanstanden. Und es gibt für mich keinen Grund, alle Gutachter unter Generalverdacht zu stellen. Daran ändert auch Ihre Auflistung nichts ! MfG
dirkam 26.07.2007 | 17:27
Michberuhigt diese Mängelliste - zeigt sie doch dass Gutachten, die schon fast nach Gefälligkeitsgutachten riechen kein Einzlfall sind und nicht in der Person des Begutachtenden liegt. Handeln die Gutachter in vorauseilendem Gehorsam oder liegt Beeinflussung vor?
Erfahreneram 26.07.2007 | 17:49
Dummes Zeug ! Wissen Sie eigentlich, dass es mehrere Millionen Erwerbsminderungsrentner in Deutschland gibt ? Sind die alle falsch begutachtet worden ? Es ist ebenfalls eine Tatsache, dass sich viele Antragssteller für kränker halten, als sie in Wahrheit sind oder die Begriffe Arbeitsunfähigkeit mit Erwerbsunfähigkeit verwechseln. Und im übrigen beweist diese Liste, dass die allermeisten Gutachten korrekt sind !
dirkam 26.07.2007 | 19:49
Nein ich werde mich nicht auf das Niveau " dummes Zeug" und so begeben. Aber: die Anzahl der EM Rentner sagt nix aus über die Qualität der Begutachtungen. Die notwendigen Widersprüche und Gerichtsstreite würden da schon eher eine Aussage treffen können. Eine Statistik über die Antragsteller, die den Rechtsweg nicht beschreiten, obwohl es erfolgreich wäre gibt es nicht. Und: Jeder Fall eines unrichtigen Gutachtens ist einer zuviel!! da werden sie wohl zustimmen können
dirkam 26.07.2007 | 20:03
Nachtrag: eine Fehlerquote bis 92 pro Hundert Gutachten ist eindeutig!!
dirkam 27.07.2007 | 09:04
Am bestn, sie schaun mal, wer diese Daten erfasst hat. Also: ich habe in zwei Rentenverfahren schlechteste Erfahrungen mit einigen Gutachtern gemacht. Die RV müsste doch eigentlich ein höchstes Interesse an qualitativ hochwertigen, richtigen und damit unanfechtbaren Gutachten haben. Zum Einnem im Intresse ihrer Versicherten, um eben denen Rechtsstreitereien zu ersparen, die am Ende keinem nützen. Zum Anderem torpedieren diese fehlerhaften G. doch die Arbeit der Mitarbeiter der RV.
Erfahreneram 27.07.2007 | 02:44
........na Sie müssen es ja wissen ! Ich bin selber EM-Rentner und habe nur positive Erfahrungen mit Gutachtern gemacht. Und die ANGEBLICHEN, durch nichts bestätigten, "Fehlerquoten", die Sie hier ansprechen, sprechen allenfalls für die schlampige Arbeit MANCHER Gutachter, sind aber keinesfalles Indizien für vorsätzliche Falschgutachten ! (Woher wissen Sie eigentlich, dass die aufgestellte Liste representativ ist ? Sowas kann sich theoretisch jeder ausdenken !)
DNam 27.07.2007 | 09:50
Ich habe mir mal die Statistik unseres Hauses der DRV für den Monat Juli angesehen: Von 1288 erledigten Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung wurden 776 Anträge bewilligt, 512 Anträge wurden abgelehnt. Dies entspricht einer Bewilligungsquote von rund 60%. Von den Anträge die abgelehnt werden, wurden im Rechtsmittelverfahren immerhin noch 38% bewilligt. Wie kommt dann die relativ hohe Bewilligungsquote zustande, wenn die DRV angeblich nur Gefälligkeitsgutachten" erstellt? Jetzt bin ich mal auf die Antworten gespannt...
dirkam 27.07.2007 | 10:42
Immerhin 38 %, diie korrigiert werden mussten. Aber: wer hat gesagt, dass die DRV überhaupt Gutachten erstellt?? Wie ich schon andeutete: das Interesse der DRV müsste sein, diejenigen Gutachter, die der Meinung sind. im Schein - Interesse des Auftraggebers DRV entgegen med. Fachliteratur usw. zu Begutachten, die wahrscheinlich meinen, dann mehr Aufträge zu erlangen und so ihren Kontostand zu verbessern, herauszufinden und zur Verantwortung zu ziehen. 38% hatten Erfolg mit ihrem Wiederspruch. Da muss doch die vorhergehende Ablehnung falsch gewesen sein, sonst wäre ja die jetzige Bewilligung falsch! Ich habe leider zumindest eine derartige Erfahrung machen müssen. Derartiges kann nicht Interesse der DRV sein, da es ja deren Arbeit selbst in ein schlechtes Licht rückt. Und wie ich schon darlegte: jedes einzelne falsche oder verfälschte Gutachten ist eins zuviel, wer will hier widersprechen? Wer hat dargelegt, dass nur falsche Gutachten erstellt werden. Aber es sind solche dabei und dass muß erkannt und für die Zukunft verhindert oder zumindest minimiert werden.
DNam 27.07.2007 | 12:04
Mit so einer Antwort habe ich gerechnet.... Zu dem 38%: Im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren ergeben sich oftmals Änderung des Gesundheitszustandes des Versicherten die eine Rentenzahlung begründen oder es werden weitere Unterlagen vorgelegt über deren Existenz die DRV vor der Ablehnung nichts bekannt war oder es treten Erkranken hinzu etc. Viele Versicherte sind schlicht und ergreifend nicht erwerbsgemindert (auch wenn "gefühlte Erwerbsminderung" vorliegt) oder erfüllen z. B. versicherungsrechtliche Voraussetzungen nicht.
Antoniusam 27.07.2007 | 13:52
Gutachter sind auch nur Menschen, die mal einen schlechten Tag haben dürfen. Auch unter Gutachtern gibt es Kompetente und Unkompetente, wie in allen anderen Berufsgruppen auch. Wie soll man denn bitteschön zu 100 % gewährleisten, das keine Fehlgutachten erstellt werden ? Genau deshalb gibt es doch die Möglichkeit Rechtsmittel einzulegen. Auch mein Rentenverfahren wurde erst auf dem Klageweg entschieden. Das lag aber garantiert nicht an der Qualität der Gutachten sondern an der Inkompetenz des zuständigen DRV-Sachbearbeiters. (So etwas gibt es nämlich auch, in AUSNAHMEFÄLLEN !) MfG
dirkam 27.07.2007 | 13:39
Sie halten also fehlerhafte Gutachten für nicht schlimm und damit für duldbar??? Sie halten es also für richtig, wenn alle Diagnosen leines langjährig behandelnden Ärzteteams verworfen und durch faklsch ersetzt werden? es sei zugutegerechnet, dass eine relativ seltene multiple Erkrankung in diesem Einzelfall vorliegt. Ich bleibe dabei: Jede Fehlbegutachtung ist eine zuviel!
antoniaam 27.07.2007 | 14:03
mit Oberhäuptling Antonius .. er mußte sogar klagen um seine bef. eu-rente .. aber sie kriegen ihn noch zum arbeiten.. schaffe isch eh arbeit.. gell antonia
dirkam 27.07.2007 | 14:46
Wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht. Dazu sollte eigentlich jeder stehen. Es kann niemand vermeiden, dass Fehlgutachten erstellt werden. Aber niemand sollte sich anmaßen, zu behaupten es gäbe soetwas nicht ! Schlimm für den, den es trifft Danke Antonius
Mitleseram 28.07.2007 | 13:54
"(Woher wissen Sie eigentlich, dass die aufgestellte Liste representativ ist ? Sowas kann sich theoretisch jeder ausdenken !)" Die Quelle ist angegeben und das Buch gibt es. Der Autor arbeitet(e) für einen RV-Träger. Die Liste ist also seriös und öffentlich zugänglich.
Mitleseram 28.07.2007 | 13:57
"Von den Anträge die abgelehnt werden, wurden im Rechtsmittelverfahren immerhin noch 38% bewilligt." Spricht doch wohl eindeutig für "schlampige" Arbeit der "Gutachter", wie sie aus der Liste erkennbar wird. Oder sind 38% von 512 (194 Schicksale) ein Nichts?
Mitleseram 28.07.2007 | 14:02
"Viele Versicherte sind schlicht und ergreifend nicht erwerbsgemindert" Nach Ihren Angaben sind 300 von 1300 der Antragsteller sehr viele? Die 1000 "richtig" Beurteilten von denen immerhin 200 erst mal falsch beurteilt wurden, sind also wenige? Bei Gutachten existiert also bereits im Ergebnis eine Fehlerquote von 20%. Das ist schlampige Arbeit. Steigen Sie in ein Flugzeug mit ner 80% Zuverlässigkeit?
Mitleseram 28.07.2007 | 14:12
"Schlimm für den, den es trifft" Und das sind nach Auskunft von DN immerhin 20% derjenigen, die tatsächlich erwerbsgemindert sind. Man stelle sich mal vor, ein Briefträger stellte 20% seiner Briefe falsch zu? Ob der weiterhin Briefträger wäre? Aber Gutachter dürfen weiterhin schlampige Arbeit abliefern. Bezahlt von den Zwangsbeiträgen der anderen Versicherten. Ne Sauerei ist das!
Mitleseram 28.07.2007 | 14:09
"Wie soll man denn bitteschön zu 100 % gewährleisten, das keine Fehlgutachten erstellt werden ?" Nullfehler verlangt niemand, aber 20% sind entschieden zuviel.
Fachliteraturleseram 28.07.2007 | 14:16
Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter der DRV zur Selbstkritik unfähig sind, obwohl die Liste von einem (ex?)-Mitarbeiter (Leitender Medizinaldierektor) stammt.
Erfahreneram 28.07.2007 | 15:49
("Die quelle ist angegeben und das Buch gibt es.........") Mag sein. Aber wieviele Gutachten wurden denn nun genau analysiert ? 100, 1000, 10.000 ???????? Wenn Sie wüssten, wie viele UNSINNIGE Statistiken ich schon gelesen habe, die keinerlei Überprüfung standgehalten hätten..............!!!!!!!!!!!!
Erfahreneram 28.07.2007 | 16:12
So, so ! Es wurden also sage und schreibe 150 Gutachten analysiert. Nennen Sie diese Zahl, angesichts von mehreren Tausend Anträgen auf EM-Rente pro Jahr, wirklich REPRESENTATIV ??????? Aber Hauptsache, Sie haben mal wieder, völlig grundlos, zur allgemeinen Verunsicherung der Betroffenen beigesteuert !!! MfG
dirkam 29.07.2007 | 00:11
So, nun noch der Grund für meine Wut: die DRV macht gerade das Liebste was ich habe kaputt: Zur unheilbaren Krankheit mit der großen Frage wie und warum dieses Leben weiter geht, zum Suchen neuer Inhalte, mit und durch sie sich diese Krankheit ertragen lässt kommen nun Gutachter, die diese Erktankung nicht kennen, nicht erkennen wollen und sich fast keine Zeit fürs Gutachten nehmen. Als Folge erscheint dann eine unsinnige fehldiagnose. Diese ist einfach zu widerlegen, aber keiner hört ernsthaft zu: "sie haben doch den Rechtsweg". Was ist, wenn die betroffene den durch die DRV aufgebauten Druck nicht mehr aushält ????? Liebe DRV - Mitarbeiter: ES GEHT HIER UM MENSCHEN !!!
dirkam 28.07.2007 | 23:52
Das Zitat ist nicht von mir! Ich habe gerade mit einer dieser Fehlbegutachtungen zu kämpfen und finde das veharmlosen dieser Fehler oder von mir vermutete Beeinflussung von Gutachtern einfach inhuman. Gegen einen Gutachter habe ich Anzeige wegen Falschbegutachtung gestellt!
dirkam 28.07.2007 | 23:57
Das kann man so nicht stehen lassen: Es werden Fehler gemacht, es gibt falschgutachten und solche debatten schaden nur denen, die hier ver,utlich die Aufgabe haben, die DRV vor berechtigter Kritik zubewahren. Allen Betroffenen gibt es aber doch ein bisschen mehr Kraft, den Rechtsweg zu beschreiten und sein Recht zu erkennen. Dass diese Kraft Kranken abgefordert wird ist nicht gerade der Beste Stil im Umgang mit Kranken. Aus mittlerweile 3 Rentenvorgängen mit insgesammt 13 Gutachten widersprachen fachlich sieben (!) den Erkenntnissen und Lehrmeinung der Medizin! Zur Aussage, der betroffene könne seine Erwerbsunfähigkeit nicht einschätzen kann mann nur widersprechen; Er oder Sie selbst kann das am besten einschätzen, weil er oder sie bei Belastungen umkippt, vor Schmerzen aufschreit oder usw. Den Generalverdacht, dass zu viele Leistungen erschleichen wollen ist unmöglich, die Meinung" sie wissen doch gar nicht ob sie Krank sind" ist überheblich!! Richtig wäre: wir überprüfen, ob ihre Angaben stimmen
Erfahreneram 29.07.2007 | 02:40
Sie schildern hier nur Ihre persönlichen Ansichten. Um sich jedoch ein objektives Bild machen zu können, müsste man schon (fairerweise) die Argumente der Gegenpartei, also der DRV kennen. Mein Rat an Sie: Nehmen Sie sich einen Rechtsbeistand, sofern nicht bereits geschehen. Niemand kann von hier aus beurteilen, ob Sie im Recht sind oder ob Sie vielleicht tatsächlich nicht erwerbsgemindert sind. Diese pauschalen Vorurteile gegen DRV-Gutachter werde ich jedenfalls nicht unterstützen, weil ich persönlich nur positive Erfahrungen damit gemacht habe. (Und ich bin nicht nur einmal begutachtet worden !) Alles Gute !
Mitleseram 29.07.2007 | 09:34
"Wenn Sie wüssten, wie viele UNSINNIGE Statistiken ich schon gelesen habe, die keinerlei Überprüfung standgehalten hätten..............!!!!!!!!!!!!" Diese Behauptung zeigt, dass Sie von der Materie in Bezug auf Repräsentativität einer Untersuchung Null Ahnung haben. Denken Sie mal an die Prognosen der Wahlforscher ... Fehlerquote in etwa 3% Punkte.
dirkam 29.07.2007 | 09:23
Ist nix pauschal ! Und betrifft nicht mich, So sehe ich fast objektiv dem gesundheitlichen Verfall eines Menschen. Und habe das Gutachten miterlebt, bei dem der Gutachter übermüdet war und 3 Monate zum Schreiben des Gutachtens benötigte (konnte e sich da noch an die Begutachtete erinnern??). Ja, den Rechtsweg einhalten, Klagen führen , Gegengutachten erstellen und so weiter. Schade, dass dies überhaupt notwedig ist, nur weil man sich auf dieses einzige Gutachten mit dieser widerlegten (!)Diagnose beruft. Gutachten wie sie nicht sein sollen,(Akten liegen vor!): erstens: Gutachter einer Behöre stellt nach Aktenlage(div.DRV-Gutachten)fest:" diese Krankheit ist leicht beherschbar". Fachgutachten durch LSG - Gutachter stellt u.a.fest:" 50 % der Patienten sterben innerhalb von 3 Jahren. Medikamentenstudie stellt fest"dank Einsatz von Carvidol konnte das 5-Jahresüberleben auf 25% gesteigert werden. Darauf wieder die Stellungnahme des Gutachters der >Behörde:" die beantragte Leistung ist nicht zu gewähren, da die Krankheit nicht von langer Dauer sein wird. Was will ich damit sagen: ES muß dringendest etwas gegen fehlerhafte med. Gutachten unternommen werden. Vom Auftraggeber dieser Gutachten! und das ist die DRV!
Wissenderam 29.07.2007 | 09:38
"Gegen einen Gutachter habe ich Anzeige wegen Falschbegutachtung gestellt!" Laut Juris-Urteilen kann ein Gutachten durch ein anderes Gutachten widerlegt werden. Besser ist es, wenn Sie Sie einmal überprüfen lassen, ob denn der Gutachter wirksam von seiner Schweigepflicht entbunden war. Das kann allerdings nur ein Jurist.
Mitleseram 29.07.2007 | 09:50
"Um sich jedoch ein objektives Bild machen zu können, müsste man schon (fairerweise) die Argumente der Gegenpartei, also der DRV kennen." Und warum schweigen die zur Auflistung der "schlampigen" Arbeit der "Gutachter"?
Fachliteraturleseram 29.07.2007 | 09:42
" Nennen Sie diese Zahl, angesichts von mehreren Tausend Anträgen auf EM-Rente pro Jahr, wirklich REPRESENTATIV ???????" Ich nicht, derjenige, der das veröffentlicht hat hat für eine repräsentative Auswahl gesorgt, was üblicherweise durch eine repräsentative zufällige Stichprobe geschieht. So wird übrigens auch bei der Zulassung von Medikamenten verfahren. Kleine REPRÄSENTATIVE Stichprobe. "Aber Hauptsache, Sie haben mal wieder, völlig grundlos, zur allgemeinen Verunsicherung der Betroffenen beigesteuert !!!" Wieso? Die Studie ist öffentlich und wird von den "Experten" nicht kommentiert. Auf der Internetseite der DRV-Bund finden Sie hinsichtlich der Qualität von Entlassungsberichten ähnliche Zahlen. So What?
Wissenderam 29.07.2007 | 09:48
"Liebe DRV - Mitarbeiter: ES GEHT HIER UM MENSCHEN !!!" Das sehen Sie völlig falsch. Sie sind ein Fall oder Vorgang ...
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