Hallo Bernd I.
bei der von Ihnen genannten Frage wird der steuerrechtliche Gewinn aus einem Gewerbebetrieb abgefragt. Stammen die Einkünfte nicht aus einer solchen selbständigen Tätigkeit, sind sie dort auch nicht anzugeben.
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Hallo Bernd I.
bei der von Ihnen genannten Frage wird der steuerrechtliche Gewinn aus einem Gewerbebetrieb abgefragt. Stammen die Einkünfte nicht aus einer solchen selbständigen Tätigkeit, sind sie dort auch nicht anzugeben.
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