Ich wurde am 15.10.2010 mit rechtskr. Urteil geschieden und meine bish. Ehefrau erhielt als Ausgleichsberechtigte in From vom Versorgungsausgleich einen Übertrag von rentenrechtl. Zeiten aus meinem Rentenkonto. Seit 01.04.2013 war meine geschiende Ehefrau EM-Rentnerin nun ist sie am 03.01.2015 verstorben. Da meine geschiedene Ehefrau noch keine 36 Monate Rente erhalten hat ist meine Frage ob ich Anspruch auf Rückübertragung bzw. Abänderung des Versorgungsausgleich geltend machen kann.
Danke für eine Auskunft
Oliver Baumann