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Zur Experten-Antwort springenHallo Baumann Oliver,
da Ihre frühere Ehefrau verstorben ist und - nach Ihren Angaben - nicht mehr als 36 Monate eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Zuschlag (= Bonus) aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat, können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen.
Dies bedeutet zwar nicht, dass der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht oder geändert wird. Aber der Abschlag (= Malus) aus dem Versorgungsausgleich wird bei Ihrer Rente nicht berücksichtigt, d. h. die Rente wird nicht gekürzt.
Die Anpassung (= Nichtkürzung) ist jedoch frühestens ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich.
Allerdings kann die Anpassung auch schon beantragt werden, wenn noch keine Rente bezogen wird.
Sie müssen auch noch beachten, dass durch die Anpassung ggf. Anrechte, die Sie beim Versorgungsausgleich erworben haben, erlöschen können. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
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