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Experten-Antwort

Antrag auf Abänderung Versorgungsausgleich

von Baumann Oliver19.02.2015 | 11:41
4710 Ansichten
2 Antworten

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Ich wurde am 15.10.2010 mit rechtskr. Urteil geschieden und meine bish. Ehefrau erhielt als Ausgleichsberechtigte in From vom Versorgungsausgleich einen Übertrag von rentenrechtl. Zeiten aus meinem Rentenkonto. Seit 01.04.2013 war meine geschiende Ehefrau EM-Rentnerin nun ist sie am 03.01.2015 verstorben. Da meine geschiedene Ehefrau noch keine 36 Monate Rente erhalten hat ist meine Frage ob ich Anspruch auf Rückübertragung bzw. Abänderung des Versorgungsausgleich geltend machen kann. Danke für eine Auskunft Oliver Baumann

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.02.2015 | 13:47

Hallo Baumann Oliver,

da Ihre frühere Ehefrau verstorben ist und - nach Ihren Angaben - nicht mehr als 36 Monate eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Zuschlag (= Bonus) aus dem Versorgungsausgleich bezogen hat, können Sie die sogenannte Anpassung wegen Tod beantragen.

Dies bedeutet zwar nicht, dass der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht oder geändert wird. Aber der Abschlag (= Malus) aus dem Versorgungsausgleich wird bei Ihrer Rente nicht berücksichtigt, d. h. die Rente wird nicht gekürzt.

Die Anpassung (= Nichtkürzung) ist jedoch frühestens ab dem Folgemonat der Antragstellung möglich.

Allerdings kann die Anpassung auch schon beantragt werden, wenn noch keine Rente bezogen wird.

Sie müssen auch noch beachten, dass durch die Anpassung ggf. Anrechte, die Sie beim Versorgungsausgleich erworben haben, erlöschen können. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.

1 Antworten

Kai-Uweam 19.02.2015 | 13:14
Ja. Antrag dazu müssen Sie formlos beim RV-Träger stellen (oder bei Gericht, bin mir grad nicht sicher...). Erstmal RV-Träger versuchen würde ich empfehlen.
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