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Experten-Antwort

Antrag auf abbulante Reha

von Uwe Liebrecht13.12.2013 | 15:58
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe da ein Problem und hoffe nun hier Rat zu erhalten, wöfür ich mich bereits jetzt herzlich bedanken möchte. Zur Sache: Ich bin ab dem 22. März 2013 Krankgeschrieben und erhalte ab dem 3. Mai 2013 nach der Lohnfortzahlung nun Krankengeld. Diese von mir beantragte ambulante Reha könnte ich nicht weit von meinem Wohnort in Düsseldorf machen bei der dortigen AHG. Ich habe am 31. Oktober 2013 einen Antrag für eine ambulante Reha bei meinem Retenversicherungsträger eingereicht. Dieser wurde dann auch bearbeitet und ich erhielt mit Datum vom 14. November 2013 folgenden Bescheid. Sehr geehrter Herr U.... Lie......,auf ihren Antrag vom 31.10.2013 bewilligen wir ihnen eine Stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Die Leistung dauert 5 Wochen und wird in folgender Rehabilitationseinrichtung durchgeführt. Versalius Klinik, 74904 Bad Rappenau Hinweise zur Durchführung: Sie haben die Durchführung einer Leistung in ambulanter Form beantragt. Dem können wir nicht entsprechen, da unter Berücksichtigung sämtlicher sozialmedizinischer Aspekte eine ambulante Rehabilitation nicht erfolgsversprechend wäre. Wir haben ihnen aus diesem Grund eine Leistung in stationärer Form in der vorgenannten Einrichtung bewilligt. Hiegegen habe ich als Mitglied der IGM zulässig und Fristgerecht Widerspruch eingelegt. Mit Datum vom 02. Dezember 2013 wurde mir dies auch durch den Rentenversicherungsträger bestätigt und das das man versucht diesen Widerspruch sobald wie möglich zu bearbeiten. Nun macht aber die Krankenkasse viele Probleme weil Sie nicht akzeptieren wollen das ich durch den eingeleten Widerspruch diese Reha nicht antreten kann und droht mir nun damit meine Zahlung von Krankengeld ab dem 01. Januar 2014 einzustellen wenn ich nich innerhalb von 2 Wochen nach erhalt dieses Schreibens, welches mir heute per Einschreibenzugestellt wurde,die benannte Reha antrete. Dabei beruft an sich hier auf eine Anhörung nach § 24 Sozialgesetzbuch-Zehntes Buch- (SGBX). was ist denn hier mit dem § 9 SGB, dem Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten? Wie ich hier lesen konnte erlangt die benannte Bewilligung doch durch den Widerspruch erst gar keine Rechtswirksamkeit und ist somit nichtig. Und zudem ensteht hier eine sogenannte aufschiebende Wirkung in Bezug auf meine Krankengeldzahlung. Diese Rechtslage scheint der Krankenkasse völlig egal zu sein und hier steht wohl nicht meine Gesundung im Vodergrund sondern wohl nur deren Sparpotienzial. Ich würde mich über eine aussagekräftige Information sehr freuen. Viele Grüße aus Grevenbroich im Rhein-Kreis Neuss

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bezüglich des Widerspruchs wäre es hilfreich, wenn Sie medizinische Unterlagen einreichen, die eine ambulante Reha befürworten.

Bezüglich des Verhaltens Ihrer Krankenkasse, können wir Ihnen hier im Forum der Rentenversicherung leider nicht weiterhelfen.

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11 Antworten

KSCam 13.12.2013 | 17:31
Warum wollen Sie unbedingt in eine ambulante und partout micht in eine stationäre Reha? Wenn es der Gesundheit dient, würde ich nicht umbedingt um "Prinzipien kämpfen", sondern zur Reha fahren.....? Was meinen eigentlich Ihre Ärzte dazu, dass eine ambulante Reha nicht erfolgsversprechend ist, Ihnen nicht also gar nicht weiterhilft? Hat die DRV vielleicht sogar Recht? Dass die Krankenkasse Ihren Widerspruch für ein "taktisches Spielchen" hält um das Krankengeld weiter hinauszuzögern, ist nicht von der Hand zu weisen. Solcherlei Spielchen werden in Deutschland täglich zuhauf gespielt, dazu wird sich ein DRV Mitarbeiter aber kaum bewertend äußern.
Uwe Liebrechtam 13.12.2013 | 20:54
Erst mal Danke für ihre Stellungnahme. Nun warum ich keine stationäre sondern eine ambulante Reha machen möchte ist eigentlich ganz einfach aber nicht mit 5 Worten zu erklären. Versuche es mal in einer Kurzversion. Als erstes möchte ich feststellen das ich absolut kein taktisches Spielchen spiele und es auch nicht beabsichtige zu machen. Ich leide unter Bournout mit depressiven Phasen. Dies ist sicherlich in den vergangenen Jahren entstanden durch Tätigkeiten Über Zeitarbeit, wo man immer sein bestes gibt in der Hoffnung auf eine spätere feste Anstellung, was sich leider immer nur als gedanklicher Trugschluss erwies. Aber hierdurch bewegt man sich Richtung Bournout ohne es zu lmerken. Dann habe ich eine Anstellung ausserhalb der Zeitarbeit gefunden im Unternehmen in dem auch meine Verlobte tätig ist. Sie arbeit dort als Lead (Teamleiterin). Nun ich hatte am 29. Oktober letzten Jahres dort angefangen. Doch leider sind dort normale Mitarbeiter, also alles unterhalb von mindestens Leads dort nicht viel wert. In diesem Jahr hat man insgesamt 80 sogenannte normale Mitarbeiter entlassen, alle innerhalb der Probezeit und das von Januar bis Juni. Aber vorher wird man dort erst einmal unter dem Deckmantel der Freundlichkeit übelst gemobbt und letztlich entlassen. Da bei mir keine Gründe bestanden, weil alles was mein arbeiten anging top war, warf man mir eben schriftlich vor meine Verlobte auf dem Firmenparkplatz geschlagen zu haben und dies ist zu keiner Zeit so gewesen. Vom Betriebsrat habe ich volle Unterstützung. Weitere Einzelheiten würden das Schreiben hier zu sehr in die Länge ziehen. Tatsache ist das mir bereits im Zeitraum vom 11. März bis zum 24 April 2013 insgesamt 3 mal gekündigt wurde. Ein Arbeitsgerichtsverfahren ist anhängig und die ersten beiden Verhandlungen habe ich bereits gewonnen. Am 8. Mai 2014 ist ein Kammertermin angesetzt indem es nur noch um die 3. Kündigung geht. Durch die besgten Umstände bin ich krankgeschrieben und mir wurde geraten doch eine abulante Reha zu beantragen, was ich ja auch machte. In der vergangenen Zeit im Krankengeldbezug habe ich bereits finanzielle Verluste ertragen müssen. Würde ich meine Erkrankung ignorieren und statt dessen mich arbeitslos melden, hätte ich zwar etwas weniger geld, jedoch bekäme ich die Differenz nach dem Arbeitsgerichtsprozess dann erstattet da die Firma keine Chance hat das Verfahren zu gewinnen. Ich werde dabei durch den DGB Rechtsschutz vertreten. Für den Wunsch nach einer ambulanten Reha habe ich mehr als genug plausible Gründe. Ich würde mich sehr freuen hier diesbezügliche vernünftige Kommentare zu erhalten und nicht gleich Vermutungen keine Lust zum arbeiten zu haben bzw. taktische Spielchen zu betreiben. Sehr schade gleich auf eine Stufe mit solchen Menschen gestellt zu werden die ein solches Handeln möglicherweise anwenden. Gruß aus Grevenbroich
KSCam 13.12.2013 | 21:59
Verstehe ich alles, die DRV ja auch, deshalb wurde ja ne Reha bewilligt. aber: warum dann unbedingt ambulant und nicht stationär? Dafür sehe ich in Ihrem posting keinen plausiblen Grund (brauchen Sie hier auch nicht angeben). Eine gewisse räumliche Distanz wäre vielleicht ganz gut.....
Uwe Liebrechtam 13.12.2013 | 22:40
Eine räumliche Distanz ist eben genau das was ich nicht möchte weshalb ich es ambulant beantragte. Auch wäre es nicht gut dadurch von meiner Frau getrennt zu sein, weil das absolut nicht positiv wäre. Und in diesem Reha Hotel in Bad Rappenau könnte sie mich nicht mal besuchen kommen da es viel zu weit weg ist. Ca. 400 Km und da sie in Schicht arbeitet wo immer wieder Samstags Arbeit anfälltist es nicht möglich und auch finanziel nicht tragbar. Zudem kann ich wegen des laufenden Verfahren beim Arbeitsgericht nicht so lange weg. Und genau diese Reha kann ich in Düsseldorf machen und zwar ambulant.
Uwe Liebrechtam 14.12.2013 | 19:04
Ich hatte gedacht hier auf meinen beitrag hin doch aussgekräftigere Meinungen lesen zu können. Doch wie kommen Sie dazu sich aufgrund meines Beitrags mir nun zu sagen, das es meiner Frau wohl gut tun würde wenn Sie dann mal 5 Wochen Pause von mir hätte?? Also bei allem Respekt denke ich das solche Meinungen etwas unter die Gürtellinie gehen. Das hat absolut nichts mehr mit einer objektiven neutralen Meinung zu tun. Ach ja meine Frau will auch nicht das ich 5 Wochen weg bin da unsere Beziehung bestens ist. Schönen Abend noch
Useram 16.12.2013 | 06:49
Sprechen Sie doch mit Ihrem behandelnden Arzt, der soll Ihnen schriftlich bestätigen, dass eine ambulante Rehamaßnahme ausreichend ist und es aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist, dass Sie so lange von Ihrer Frau getrennt sind. Ob das dann natürlich den med. Dienst der DRV überzeugt, Ihnen eine ambulante Reha zu bewilligen ist die andere Frage, aber einen Versuch ist es ja wert.
=//=am 16.12.2013 | 10:13
Ich würde Ihnen empfehlen, sich auch gegenüber der Krankenkasse vom DGB vertreten zu lassen. Ein laufendes Widerspruchsverfahren ist für die Krankenkasse kein Grund, Ihnen mit der Einstellung des Krankengeldes zu drohen. Die KK soll Ihnen mal die Rechtsgrundlage hierfür mitteilen.
Uwe Liebrechtam 16.12.2013 | 12:40
Erst einmal vielen Dank für diese weitere Info. Natürlich werde ich Angelegenheit bezüglich der Probleme mit der Krankenkasse an den DGB abgeben. Aber in bezug auf den Reha Antrag und der Sozialmedizinischen Stellungnahme zur Arbeitsunfähigkeit habe ich neue Erkenntnisse. Aus dem Untersuchungsbericht geht hervor das ein 1 stündiges Gespräch stattgefunden hat und wurde als reine Symtombezogene Untersuchung vom 31.10.2013 deklariert. Von einer Körperlichen Untersuchung steht hier rein nichts. Mit Datum vom 04.11.2013 liegt mir nun der diesbezügliche Bericht vor , welcher von der gleichen Ärztin an die Rentenversicherung ging. Hier Prüfung des Rehabilitationsbedarf für medizinische Leistungen. Und siehe da dort gibt die liebe Ärztin doch etwas ganz anderes an, nämlich das eine Körperliche Untersuchung bzw. diese weitere Stellungnahme aufgrund einer körperlichen Untersuchung am 31.10.2013 erfolgt. Hinzufügen möchte ich noch, das diese Ärztin eine Fachärztin für Anästhesiologie ist. Also nicht anderes als eine Nakoseärztin. Da sräuben sich mir doch alle Nackenhaare, wie diese benannte Narkoseärztin solch eine Begutachtung abgeben kann oder soll in Bezug auf Bourn Out mit depressiven Phasen und einer dadurch vorliegenden Anpassungsstörung. Das eine ist 100 %tig klar, dasss ich mir das so nicht gefallen lassen werde weil es meiner Meinung nach eine inkompetente Begutachtung darstellt zudem noch mit widersprüchlichen Angaben. Viele Grüße aus Grevenbroich
KSCam 16.12.2013 | 15:51
Sie dürfen gerne mit Gewerkschaft für das kämpfen, was Sie für Ihr gutes Recht halten und brauchen sich nichts gefallen lassen. Aber das Forum kann Ihnen da wohl nicht weiterhelfen. Wir wissen nämlich nicht, was medizinisch richtig ist oder falsch....... Wer Ihnen alles übel mitspielt, können wir auch nicht bewerten.
Uwe Liebrechtam 23.12.2013 | 17:40
So nun habe ich den Widerspruchsbescheid der Rentenversicherung vorliegen. Die Begründung weshalb angeblich nur eine staionäre Reha medizinisch sinnvoll sein soll ist absolut inakzeptabel. Sie begründes es damit: Wegen einer angeblich vorliegenden Anpassungsstörung würde bei einer ambulanten Reha eine fehlende Auffangmöglichkeit durch soziale Netzwerke vorliegen. Sorry aber kann mir das bitte einer hier erklären, weil das ist ist ja einfach eine lächerliche Begründung. Das Ganze geht nun wohl über den DGB Rechtsschutz zum Sozialgericht. Danke für eure Mühe. Wünsche allen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes und gesundes neues Jahr 2014
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