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Experten-Antwort

Antrag auf ALG1 gilt als Renrenantrag?

von Prio17.10.2020 | 18:34
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2 Antworten

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Hallo liebe Gemeinde. Nach Krankheit und Krankengeld bin ich im ALG 1 gelandet was mir durch die Feststellung des ärztlichen Dienstes als Nahtlosigkeitsregelung gewährt wurde, mit der gleichzeitigen Aufforderung einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem bin ich durch einen EM Rentenantrag nachgekommen. Soweit so gut. Nun geht die Rentenversicherung aber von einem falschen Antragsdatum aus. Mir wurde von der Arbeitsagentur gesagt, sollte mir eine EM Rente infolge der Aufforderung gewährt werden, müsste die Rentenversicherung das Antragsdatum für den Rentenantrag auf das Datum für den ALG1 Antrag vorverlegen, da im Rahmen der Nahtlosigkeit der Antrag auf ALG gleichzeitig als Antrag auf EM Rente gilt. Die Bundesagentur würde sich dann das Geld für ALG1 erstatten lassen. Ist das so richtig und an wen wende ich bei der Rentenversicherung?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rentenantrag ist die Frage enthalten, ob der Antragstellung eine Aufforderung der Agentur für Arbeit zugrunde liegt. Wir gehen davon aus, dass Sie diese Frage bejaht haben. Außerdem informiert die Arbeitsagentur üblicherweise den Rentenversicherungsträger darüber, dass ein "Nahtlosigkeitsfall" vorliegt und teilt dass Datum mit, an dem der Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt wurde. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger (Adresse und Telefonnummer finden Sie z.B. im Briefkopf der letzten Renteninformation) und fragen nach, ob die Angaben dort vorliegen.

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1 Antworten

Schadeam 17.10.2020 | 20:03
....das kann Ihnen doch letztlich völlig egal sein.....ab wann die Agentur ggfls. eine Nachzahlung erhält. Zumal ja noch keiner weiß ob es überhaupt eine Bewilligung gibt, wenn nein sind Sie so oder so arbeitslos.... Sie sorgen sich derzeit um ein Problem das die Agentur hat.
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