Hallo liebe Gemeinde. Nach Krankheit und Krankengeld bin ich im ALG 1 gelandet was mir durch die Feststellung des ärztlichen Dienstes als Nahtlosigkeitsregelung gewährt wurde, mit der gleichzeitigen Aufforderung einen Antrag auf Reha zu stellen. Dem bin ich durch einen EM Rentenantrag nachgekommen. Soweit so gut.
Nun geht die Rentenversicherung aber von einem falschen Antragsdatum aus. Mir wurde von der Arbeitsagentur gesagt, sollte mir eine EM Rente infolge der Aufforderung gewährt werden, müsste die Rentenversicherung das Antragsdatum für den Rentenantrag auf das Datum für den ALG1 Antrag vorverlegen, da im Rahmen der Nahtlosigkeit der Antrag auf ALG gleichzeitig als Antrag auf EM Rente gilt. Die Bundesagentur würde sich dann das Geld für ALG1 erstatten lassen.
Ist das so richtig und an wen wende ich bei der Rentenversicherung?