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Experten-Antwort

Antrag auf Altersvorsorgezulage

von Blacky27.02.2014 | 15:03
1020 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Soll man bei dem Punkt "Tatsächliches Entgelt / Entgeltersatzleistungen" auch eine teilweise EMR eintragen oder wie bei mir eben nur Krankengeld und Arbeitslosengeld 1? Soll da auch das Bruttoeinkommen aus einer soz.vers.pflichtigen Beschäftigung rein? Danke und Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das Portal hält eine Ausfüllhilfe für den Altersvorsorgezulagenantrag bereit. Welche Einkünfte / Leistungen haben Sie denn im beantragten Jahr bezogen? Sollten Sie Arbeitsentgelt + Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld 1) erhalten haben, so tragen Sie dies unter Punkt E ein. Auch den Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung können Sie angeben. Die Ausfüllhilfe erläutert klar wo und was anzugeben ist.

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3 Antworten

Blackyam 28.02.2014 | 11:53
Also ich habe für 2012 Rente, ALG1, Krankengeld und Arbeitsentgelt bekommen. Antrag auf Zulage ist ja von 2013. In der Ausfüllhilfe stehtzu Punkt 15: "Wenn Sie diesem Personenkreis angehören, sollten Sie das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt oder den Zahlbetrtag der Entgeltersatzleistung angeben (zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld)." 1) Wieso steht da oder? Also das Gehalt aus der Beschäftigung oder das Krankengeld/ALG1? 2) Ist eine EMR eine Entgeltersatzleistung? 3) Wieso steht in der Ausfüllhilfe nicht, dass man eine Rente dazu zählen kann? Und muss man eben nicht oder? 4) In Punkt E werden doch zwei Dinge abgefragt? Also ich bin Bürokaufmann und ich habe viel mit Formularen zu tun, aber das ist doch mehrdeutig formuliert.
Leseram 28.02.2014 | 16:37
Groko, geh raus es wird Frühling! Übergangsgeld bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation nach Wegfall der Entgeltfortzahlung oder bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Entgeldersatzleistungen, EM-Rente dürfte nicht dazu zählen, da es sich bereits um eine Rentenleistung handelt. Verletztenrente wäre dagegen eine Entgeldersatzleistung.
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