Ich bin seit 1971 ununterbrochen Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Aber die letzten Jahre werde ich als freiwilliges Mitglied geführt!
Einen Antrag auf Versichertenrente hat für mich ein Berater der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ durchgeführt. (Vorgang R100)
Ich erhielt Ausdrucke, u.a. R810
Dort steht unter Punkt 4 (Antrag auf Beitragszuschuss):
Mir ist bekannt, dass der Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung beim Rentenversicherungsträger zu beantragen ist.
Diesen Zuschuss beantrage ich/habe ich beantragt.: NEIN
Bemerkung:
Das hat mich verunsichert, da der Berater diesen Punkt mit mir überhaupt nicht besprochen hat. Daraufhin hab ich bei der Rentenversicherung nachgefragt. Die Auskunft.
Auf jeden Fall muss ich einen Antrag stellen, er wird mir eben noch zugeschickt.
Bei einem Anruf bei meiner GKV wurde mir das Gegenteil gesagt.:
Ich brauch kein Antrag an die Rentenversicherung zu schicken, es wird automatisch die Hälfte vom KK- Beitrag von der Bruttorente abgezogen und an die GKV überwiesen.
Zu diesem Thema gibt es schon einige Forumsbeiträge, die aus meiner Sicht nicht klar beantwortet sind. Daher bitte ich nur um Antwort von einem Experten, der es genau weiß, wie es gehandhabt wird.