Hallo,
meine Frau wurde von der AfA aufgefordert einen Antrag auf berufliche Rehabilitation zu stellen, der auch bewilligt wurde. Nun soll sie an einer Arbeitserprobung teilnehmen.
Sie hat sich aber entschieden, dem Arbeitsmarkt nicht weiter zur Verfügung zu stehen und Hausfrau zu sein.
Kann sie den Antrag auf berufliche Reha einfach zurückziehen, oder sind Sanktionen zu befürchten?
Danke,
Wilhelm
Hallo Wilhelm66,
die Fragen in diesem Expertenforum werden von erfahrenen Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet.
Die Experten der Rentenversicherungsträger können Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen anderer rechtlicher Art von den Experten der Rentenversicherungsträger nicht konkret beantwortet werden können.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihrer Frau hinsichtlich der konkreten Auswirkungen der Rücknahme des Leistungsantrages direkt Kontakt mit der für sie zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
Flankierend steht Ihrer Frau bei Fragen zum Leistungsverfahren in Rehabilitationsangelegenheiten die gemeinsame örtliche Servicestelle für Rehabilitation als Ansprechpartner zur Seite.
Unter der Internetadresse http://www.reha-servicestellen.de können Sie die nächstgelegene gemeinsame örtliche Servicestelle für Rehabilitation finden.
oder ganz einfach:
Wenn Ihre Frau nichts mehr von der AfA will und sich dort nicht mehr meldet, wird es der Afa "so lang wie breit sein", ob die Frau bei der DRV irgendeinen Antrag stellt.
Auch bei der DRV ist sicher keiner böse, wenn eine Hausfrau nichts beantragt und somit "keine Arbeit mehr macht".
Wer sollte da an Sanktionen interessiert sein?
Blöd wird es höchstens, wenn Sie heute den Antrag zurückziehen und in einigen wochen doch wieder den Antrag stellen......dann ist es halt doppelte Arbeit.