Hallo Wilhelm66,
die Fragen in diesem Expertenforum werden von erfahrenen Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See beantwortet.
Die Experten der Rentenversicherungsträger können Rechtsrat nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit erteilen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Fragen anderer rechtlicher Art von den Experten der Rentenversicherungsträger nicht konkret beantwortet werden können.
Vor diesem Hintergrund empfehlen wir Ihrer Frau hinsichtlich der konkreten Auswirkungen der Rücknahme des Leistungsantrages direkt Kontakt mit der für sie zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.
Flankierend steht Ihrer Frau bei Fragen zum Leistungsverfahren in Rehabilitationsangelegenheiten die gemeinsame örtliche Servicestelle für Rehabilitation als Ansprechpartner zur Seite.
Unter der Internetadresse www.reha-servicestellen.de können Sie die nächstgelegene gemeinsame örtliche Servicestelle für Rehabilitation finden.