Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf Berufsunfähigkeit

von Werner Hausmann25.01.2012 | 01:09
1867 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe gelesen, daß Altersruhegeld auch ohne Antrag zu gewären ist... Kein Antragserfordernis für Altersrentenansprüche, die bereits unter Geltung der RVO entstanden sind Ein bereits unter Geltung der RVO entstandener Anspruch auf Altersruhegeld entfällt nicht nachträglich aufgrund des mit dem SGB-VI eingeführten Antragserfordernisses. BSG, Urteil vom 08.12.2005, B 13 RJ 41/04 R Gilt das auch für Erwerbsunfähigkeitsrente bzw Berufsunfähigkeit? Wird die Erwerbsunfähigkeitsrente genau wie das Alterruhegelt behandelt oder gelten hier andere Gesetze herzlichen dank für Ihre Anworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner Hausmann,

Leistungen der DRV werden nur auf Antrag gewährt. Dies ist in § 19 SGB IV und § 115 SGB VI gesetzlich geregelt

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Claire Grubeam 25.01.2012 | 11:29
Nach dem Recht der Reichsversicherungsordnung bestand auch früher (bis 1991) bereits ein Antragserfordernis für Renten wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit. Insofern hat sich nach dem neuen Recht des Sozialgesetzbuchs keine Änderung ergeben.
Cassandraam 25.01.2012 | 14:11
Dem Beitrag von Claire kann ich zustimmen. Ein Antragserfordernis gab es schon immer. Allerdings können Sie sich den Antrag so oder so sparen, da es keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten mehr gibt; Altersruhegeld sowieso nicht. Wer mit BSG Urteilen kommt, sollte auch die korrekten Begrifflichkeiten verwenden.
Claire Grubeam 25.01.2012 | 15:58
Zitat von Cassandra anzeigenausblenden
Achtung! Die Frage zielt auf eine ganz andere Rechtsfrage ab. Tatsächlich war der Antrag auf Altersruhegeld zeitlich nicht limitiert, da es die 3-Monats-Regelung für das Altersruhegeld nach RVO-Recht nicht gab und somit die verspätete Antragstellung ausgeschlossen war. Die Regelung der verspäteten Antragstellung gab es jedoch bereits für die BU/EU-Rente. Theoretisch könnte jemand eine versäumte Antragstellung auf Altersruhegeld (LEAT 16 RVO-Recht) heute noch vornehmen. Zwar wäre die Verjährung des Anspruchs zu prüfen, doch die Berechnung müsste nach (günstigerem) RVO-Recht erfolgen. Wie ich meine, liegt hier ein Versäumnis des Gesetzgebers vor, die sonst heute nach dem Rentenbeginn-Prinzip geregelten Ansprüche entsprechend zu regulieren. Dieser Sonderfall betrifft aber heute durch Zeitablauf nur noch seltenste Ausnahmen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026