Im Rahmen der Begutachtung wird allgemein geprüft, aufgrund welcher Erkrankungen Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist. Bei der Rentenantragstellung spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange und aufgrund welcher Erkrankung Sie arbeitsunfähig sind.
Fragen zur Dauer des Krankengeldes aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.