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Experten-Antwort

Antrag auf EM-Rente

von rabbit13.06.2013 | 08:32
2493 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich trage mich mit dem Gedanken, einen Antrag auf EM-Rente zu stellen. Meine Erkrankung ist psychischer Natur - bin seit 9 Monaten "krankgeschrieben". Nun ist noch ein zweites Thema hinzugekommen, welches operativ behandelt werden muss ( Knie-OP ). Meine behandelnde Psychiaterin hat vorgeschlagen, daß die Krankschreibung im Zuge der Knie-OP der Orthopäde übernehmen soll - anschließend wird sie mich dann wieder AU schreiben. Auf meine Frage warum diese Vorgehensweise wurde mir erklärt, daß sich dies verlängernd auf den KRankengeldbezug auswirkt. Nach Recherche im Internet gehe ich davon aus, daß dem nicht so ist, sondern allenfalls die Blockfristen betrifft. Meine Frage: Wäre es für meinen EM-Rentenantrag nachteilig, wenn die Krankschreibung für die Dauer des Knie-Themas vom Orthopäden kommt oder ist das unerheblich oder sogar sinnvoll ( w/Krankengeld )?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen der Begutachtung wird allgemein geprüft, aufgrund welcher Erkrankungen Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt ist. Bei der Rentenantragstellung spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange und aufgrund welcher Erkrankung Sie arbeitsunfähig sind.

Fragen zur Dauer des Krankengeldes aufgrund unterschiedlicher Erkrankungen klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse.

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3 Antworten

=//=am 13.06.2013 | 09:55
Für einen Rentenantrag ist es unerheblich, wer Sie krankschreibt. Im Rentenantrag müssen Sie ja angeben, aus welchem Grund Sie sich für erwerbsgemindert halten. Dann geben Sie natürlich die psychische Erkrankung an - mit Befundberichten/ärztl. Unterlagen der Psychiaterin. Die Knie-OP selbst bedeutet ja nicht, dass Sie deshalb nicht mehr arbeiten können (außer natürlich während der Krankschreibung). Sofern weitere orthopädische Leiden dazukommen, geben Sie diese im Rentenantrag mit an.
trullaam 13.06.2013 | 13:56
Eine Änderung der Diagnose auf der Krankschreibung bleibt ohne Auswirkung auf Bezugszeiten bzw. Blockfristen beim Krankengeld, wenn die Erkrankung hinzugetreten ist. Also wenn zwischen Diagnose 1 und Diagnose keine Arbeits- fähigkeit bestanden hat.
Remusam 13.06.2013 | 16:06
Wegen der KNIE OP bekommen Sie niemals eine EM-Rente. Das ist also nur einen Nebenbaustelle und für die Entscheidung zur Rente völlig unerheblich. Die Hauptbaustelle bezüglich der Rente ist und bleibt ihre psychische Erkrankung. Nur damit haben Sie eine Chance auf die Rente. Dies sollten Sie bei ihrer weiteren Vorgehnsweise immer im Auge haben, beachten und in den Vordergrund stellen.
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