Gleich vorweg: Den Antrag stellen Sie immer selbst. Selbst wenn der Sozialdienst der Klinik Ihnen bei der Antragstellung geholfen hat, haben Sie die Antragsformulare persönlich unterschrieben.
Die Entscheidung, ob der medizinische Leistungsfall der Erwerbsminderung eingetreten ist, wird nicht von der Rentenversicherung nicht anders bewertet, als wenn Sie die Antragsvordrucke allein ausgefüllt hätten oder den Antrag über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder über die Beratungsstelle der Rentenversicherung gestellt hätten, da das Vorliegen oder Nichtvorliegen der med. Voraussetzungen nicht von der Art der Antragstellung abhängig ist.
Wie die Chancen in Bezug auf eine Bewilligung und hinsichtlich einer möglichst kurzen Bearbeitungszeit beim Rentenversicherungsträger stehen, sind immer individuell verschieden, sodass an dieser Stelle (dies zudem ohne Möglichkeit der Einsichtnahme der Unterlagen) keine Prognose möglich ist.