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antrag auf em-rente möglich bei falscher reha-beurteilung?

von max30.08.2012 | 11:03
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guten tag, folgende situation: ich (28 j.) wurde letztes jahr im dezember arbeitsunfähig aus einer reha entlassen (kam auf eigenen wunsch zustande) und war dann noch bis februar 2012 krank geschrieben. von februar 2012 bis ende juni 2012 bin ich wieder arbeiten gegangen (teilzeitjob), dann musste ich wieder für 3 wochen in eine klinik und bin noch dort bis mitte september. die ärzte hier in der klinik raten mir, einen antrag auf EM-rente zu stellen. sie seien aber nicht befugt, auskunft über meine erwerbsfähigkeit zu geben. in dem reha bericht stand drin, dass ich vollschichtig einsatzfähig sei, für die bestehende tätigkeit als auch für den allgemeinen arbeitsmarkt. das war damals nicht zutreffend und ist es jetzt auch nicht. ist es zu spät, um dagegen vorzugehen? der bericht ist von januar 2012. oder soll ich mich einfach mit dem arzt, der mich ambulant betreut, sprechen und einen antrag stellen? die erwerbsfähigkeit wird doch dann ansich im rahmen des antrags erneut geprüft? oder wird sich auf den reha bericht verlassen? danke.

3 Antworten

maxam 30.08.2012 | 11:03
Klaus-Peteram 30.08.2012 | 11:36
Sie können jederzeit einen Antrag auf EM-Rente stellen. Die RV wird dann ihren aktuellen Gesundheitszustand ermitteln und diesen hinsichtlich ihrer zukünftlichen Erwerbsfähigkeit und damit einer EM-Rente bewerten. Ich würde den Klinikaufenthalt jetzt abwarten und den EM-Antrag dann stellen und den Entlassbericht aus dem Krankenhaus gleich beifügen. Zusätzlich können/sollten Sie sich von ihrem Hausarzt - und/oder behandelndem Facharzt eine Attest ausstellen lassen der ihre Erkrankungen/Diagnosen aufzeigt. Auch diese ärztl. Unterlagen sollten Sie dem Antrag dann beifügen. Der med. Dienst der RV ist dann schon mal grob " im Bilde " um was es bei ihnen geht und kann daraufhin dann die weiteren Ermittlungen abstimmen ( wie z.b. Einholung Befundbericht, Begutachutng etc. ) Gegen den alten Rehaentlassbericht heute noch vorzugehen ist sinnlos. Das hätten Sie wenn überhaupt dann gleich Anfang des Jahres machen müssen. Außerdem gegen was wollen Sie denn vorgehen ? Gegen die damalige Meinung / Einschätzung der Rehaärzte zu ihrer Erwerbsfähigkeit können Sie sicher nicht vorgehen. Es ist den Ärzten vorbehalten eine sozial-med. Prognose abzugeben und dieses im Rehabericht der RV mitzuteilen. Gegen dieses Votum der Ärzte können Sie also nicht vorgehen und verlangen das dieses im Nachhinein geändert wird. Das man als Patient oft eine andere Einschätzung zur Erwerbsfähigkeit hat als die Rehaärzte ist doch völlig normal. Das ändert aber nichts an der Tatsache das die Ärzte eben anderer Meinung sind und diese auch sicher aufrecht erhalten werden. Da sich aber aktuell scheinbar ihre Erkrankung(en) verschlechtert haben, spielt diese alte Einschätzung zu ihrer EM keine bis nur eine geringe Rolle. Es geht immer um die aktuelle gesundheitliche Situation und vor allem dann eben auf die darauf folgende Prognose für die Zukunft ihrer Erersbfähigkeit und nicht um das was mal vor 8 Monaten oder so war. Also EM-Antrag stellen und Sie werden Sie was dabei herauskommt.
-am 30.08.2012 | 13:43
Hallo, es ist vermutlich nicht erfolgversprechend, und für die Beurteilung des Vorliegens von Erwerbsminderung zum jetzigen Zeitpunkt, auch nicht notwendig, eine Änderung des Reha-Entlassungsberichtes zu begehren. Sollten sie selber sich derzeit für erwerbsgemindert halten, dann sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Es ist ratsam, vor der Antragstellung ein persönliches Beratungsgespräch in einer unserer Auskunfts-und Beratungsstellen zu führen. Eine Beratungsstelle in Ihrer Wohnortnähe finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. (www.deutsche-rentenversicherung.de) Hier erhalten Sie Hilfe bei der Beantragung Ihrer Rente sowie weitere Informationen, z.Bsp. zu den Anspruchsvoraussetzungen, der Rentenhöhe, zu ggfs. möglichem Hinzuverdienst und natürlich auch zum Ablauf des Rentenverfahrens.
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