Sie können einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Falls Sie diesen Antrag aus eigenem Antrieb gestellt haben, so steht es Ihnen auch frei diesen Antrag wieder zurückzunehmen. Aus eigenem Antrieb bedeutet, dass Sie nicht zur Antragsstellung durch Ihre Krankenkasse aufgefordert worden sind. Sollten Sie durch Ihre Krankenkasse zur Stellung des Rehabilitationsantrages aufgefordert worden sein, so können Sie nicht ohne die Zustimmung Ihrer Krankenkasse den Rentenantrag zurücknehmen.
Nach Ihren Angaben wurden Sie durch die Krankenkasse aufgefordert erneut einen Rehabilitationsantrag zu stellen, nachdem Sie Ihren Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückgenommen haben. Die Krankenkasse kann Sie mit einer Frist von 10 Wochen dazu auffordern einen Antrag auf Rehabilitation zu stellen, wenn aus Sicht der Krankenkasse eine Erwerbsminderung vorliegt. Zu diesem Antrag sind Sie dann auch verpflichtet oder Ihre Krankenkasse kann, bei Ablauf der Frist ohne Antragsstellung, die Zahlung des Krankengeldes einstellen.
Ob nun ein erneuter Antrag auf Rehabilitation wirklich notwendig ist oder ob Sie gar nicht berechtigt waren ohne Zustimmung der Krankenkasse den Rentenantrag zurückzunehmen, kann Ihnen nur die für Sie zuständige Rentenabteilung sagen.
Im Zweifel würde ich Ihnen raten diesen Antrag auf Rehabilitation erneut bei Ihrer Krankenkasse zu stellen, damit diese auch in deren Unterlagen festhalten kann, dass Sie Ihrer Mitwirkungspflichten nachgekommen sind. Die Krankenkasse wird den Antrag auf Rehabilitation dann an den Rentenversicherungsträger weiterleiten.
Natürlich könnten Sie auch den Rehabilitationsantrag direkt bei der Rentenversicherung beantragen. Sollte die Frist von 10 Wochen aber ablaufen und die Krankenkasse hat noch keine Kenntnis von der erneuten Antragsstellung, so würde die Krankenkasse Ihr Krankengeld einstellen. Um diesen Ärger zu vermeiden rate ich Ihnen daher explizit den Antrag auf Rehabilitation bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung