Hallo sonny,
bei der Agentur für Arbeit melden Sie sich für Vollzeit.
Der Rentenversicherungsträger entscheidet eigenständig über das Vorliegen von Erwerbsminderung. Allerdings werden vorhandene medizinische Unterlagen auch von anderen Sozialleistungsträgern angefordert. Die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung muß nicht zwingend zum Wegfall einer Rente wegen Erwerbsminderung führen. Vielmehr kann eine Anrechnung des Entgelts über bestimmte Hinzuverdienstgrenzen führen.