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Experten-Antwort

Antrag auf EM-Rente und Vollzeitvermittlung möglich?

von sonny11.07.2012 | 16:08
1877 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag. Ich habe bzw. mußte vom Rententräger einen EM-Antrag stellen. War schon auf Reha etc. Bin seit über 1 Jahr im Krankenstand. Die AU wird nun in 2 Wochen wohl beendet,und ich falle in ALG1. -Darf ich mich im Amt für Vollzeit melden, damit ich das volle ALG1 erhalte? -Bei meiner EM-Rente wird -wenn überhaupt- eine teilweise Rente rauskommen. -Und ob ich bis dahin einen Job finde ist ja unklar. -Oder schliesst sich der Rententräger mit dem AAmt zusammen? Das Aamt weiß vom EM-Antrag. Danke sonny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo sonny,

bei der Agentur für Arbeit melden Sie sich für Vollzeit.

Der Rentenversicherungsträger entscheidet eigenständig über das Vorliegen von Erwerbsminderung. Allerdings werden vorhandene medizinische Unterlagen auch von anderen Sozialleistungsträgern angefordert. Die Ausübung einer Vollzeitbeschäftigung muß nicht zwingend zum Wegfall einer Rente wegen Erwerbsminderung führen. Vielmehr kann eine Anrechnung des Entgelts über bestimmte Hinzuverdienstgrenzen führen.

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3 Antworten

KSCam 11.07.2012 | 18:20
Sie melden sich in ("Vollzeit") arbeitslos und geben bei der Agentur an, dass das Krankengeld ausgelaufen ist und über die beantragte EM Rente noch nicht entschieden ist. Dann kriegen Sie zumindest bis über die Rente entschieden ist das ganz normale (volle) Arbeitslosengeld. Ein ganz normaler Vorgang wie er in D tagtäglich x mal vorkommt.
sonnyam 11.07.2012 | 20:36
topantwort ksc! nachfrage: tauscht sich das aamt mit dem rententräger bzgl. meines em-antrages aus??? oder entscheidet der rententräger rein nach vorliegenden unterlagen. sprich, falls ich bis zur em-entscheidung in einer vollzeitbeschäftigung sein sollte, würde mir eine evtl. halbe em-rente wieder gestrichen oder habe ich die möglichkeit die vollzeitstelle gegen eine teilzeitstelle zu tauschen damit ich meine halbe em-rente behalten darf??? danke!!!
KSCam 12.07.2012 | 10:41
Wo liegt denn das Problem? Die Agentur weiß, dass Sie Rente beantragt haben, weil Sie das bei der Arbeitslosenmeldung angegeben haben. Sofern Sie beim Rentenantrag noch nicht arbeitslos waren, können Sie der DRV mittels einfachem Brief folgendes mitteilen: "betrifft Rentenantrag, ich teile mit, dass ich mich am xx.xx.2012 beim Arbeitsamt xxx arbeitslos gemeldet habe". Dann regeln die beiden Behörden das notwendige. Wenn Sie in der Zwischenzeit wirklich einen Job finden, schreiben Sie halt wieder eine kurze Nachricht an die DRV..... PS: dass die von Ihnen beschriebene Situation eintritt ist äußerst selten, weil im täglichen Leben kein Arbeitgeber einen Mitarbeiter in Vollzeit einstellt, der nach eineinhalbjähriger Arbeitsunfähigkeit und anschließender Arbeitslosigkeit auf die Entscheidung wartet ob er die EM Rente bekommt.
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