Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Antrag auf EMR, hier Formular R3501-00 SB

von Mark Question30.03.2021 | 14:04
557 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bereits vor sehr langer Zeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Über diesen wurde aufgrund der nachfolgenden Rehamaßnahmen seitens der DRV lange nicht entschieden, sondern die Ergebnisse derer abgewartet. Derzeit läuft nun aber aufgrund der aktuellen Ergebnisse die gesamte Prüfung meines Antrages. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, mit dem Betreff Ihr Rentenantrag - Ihr Hinzuverdienst, Formular R3501-00 SB. In dem Formular sollen von mir und meinem Arbeitgeber Angaben dazu gemacht werden, welche Einkünfte ich in den letzten 5 Jahren hatte. Man wolle hiermit angeblich die Hinzuverdienstregelungen prüfen. Was bedeutet das? Kann ich aus dem Erhalt dieses Schreibens bereits irgendwelche Schlüsse zum Status meines Antrages stellen? Für eine fachlich fundierte Antwort bedanke ich mich bereits heute bei Ihnen und wünsche frohe Ostern. Mit freundlichen Grüßen Mark Question

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sollte es in dem Verfahren rückwirkend zu einer Rentenbewilligung kommen, muss für den Zeitpunkt des Rentenbeginns auch rückwirkend der zulässige Hinzuverdienst / zulässiges Einkommen geprüft werden. Einkommen stellt neben Arbeitsentgelt auch der Bezug von Sozialleistungen dar (z.B. Krankengeld). Reichen Sie also die geforderten Einkommensnachweise ein, dann wird es sicher nicht mehr lange dauern und Sie erhalten den Bescheid.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mark Questionam 30.03.2021 | 14:21
Nachtrag zu meiner Anfrage: Was kann den mit Hinzuverdienst gemeint sein, denn ich war ja fast ausschließlich krankgeschrieben. In den Zeiten in denen ich nicht krankgeschrieben war, erhielt ich reguläres Entgelt seitens meines Arbeitgebers. Ein Hinzuverdienst kann doch gar nicht erfolgt sein, da ich noch nie Erwerbsminderungsrente erhalten habe.
mmam 30.03.2021 | 15:34
Zitat von Mark Question anzeigenausblenden
Hallo, es ist WAHRSCHEINLICH das grundsätzlich Erwerbsminderung vorliegt und rückwirkend ab z.B. Antrag Reha oder Antrag Erwerbsminderungsrente nun geprüft wird, ob Sie eine Nachzahlung erhalten. Auch bei rückwirkendem Bezug muss geprüft werden, in welcher Höhe die Rente je nach Verdienst gezahlt werden kann. Verbindlich WISSEN tuen Sie es erst, wenn Sie den Bescheid erhalten haben. Am besten den Vordruck schnell an den Arbeitgeber zum Ausfüllen weiterleiten, da erst nach Eingang des Vordruckes bei der Sachbearbeitung ein möglicher Bescheid erteilt werden kann.
Hugoam 30.03.2021 | 14:43
Ist in der Regel ein gutes Zeichen, deutet darauf hin, dass die Rente bewilligt werden könnte und nur noch der Hinzuverdienst vorher überprüft werden muss. Frage wurde auch schon vor ein paar Tagen gestellt: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/antrag-e…
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026