Sollte es in dem Verfahren rückwirkend zu einer Rentenbewilligung kommen, muss für den Zeitpunkt des Rentenbeginns auch rückwirkend der zulässige Hinzuverdienst / zulässiges Einkommen geprüft werden. Einkommen stellt neben Arbeitsentgelt auch der Bezug von Sozialleistungen dar (z.B. Krankengeld). Reichen Sie also die geforderten Einkommensnachweise ein, dann wird es sicher nicht mehr lange dauern und Sie erhalten den Bescheid.