Hallo von Ott,
ein Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht unter anderem , wenn man erwerbsgemindert ist,in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Stellen Sie daher einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, damit festgestellt werden kann, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist und in diesem Zusammenhang die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.