Zitiert von: Frank Richter
Z. Zt. beziehe ich Hartz 4.
Frank Richter,
eigentlich hätte Sie das Jobcenter schon längst selbst zum EM-Antrag aufgefordert, wenn die der Ansicht wären, dass Sie nur noch eine tgl. Arbeitszeit von unter 3 Std. für einfache Tätigkeiten leisten könnten - ggf. unter Begutachtung durch das örtliche Gesundheitsamtes; die 'Meinung' Ihres Hausarztes ist zwar eine nette Einschätzung aus nicht rentenrelevanter Sicht, aber für die Feststellung EM ja/nein ziemlich unbedeutend.
Und ja, ALG 2 läuft solange weiter, bis über den Antrag positiv entschieden worden ist - auch danach kann weiterhin das Jobcenter zuständig sein, je nach Art der EM-Rente.
Gruß
w.