Antrag auf Erwerbminderungsrente während Hartz4

von
Frank Richter

Mein Arzt hat mir empfohlen, volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen, also tägl. Arbeitszeit nur unter 3 Stunden möglich.

Z. Zt. beziehe ich Hartz 4.

Würde ich weiter Hartz 4 beziehen, solange über den Antrag noch nicht entschieden wird oder müsste ich Sozialhilfe beantragen?

von
KSC

Ja der Hartz4 Bezug endet erst sobald über die (volle) EM Rente positiv entschieden ist.

Aber eigentlich ist das eine Frage, die Sie ans JC und nicht ans Rentenforum richten müssen. Die Entscheidung wird beim JC getroffen!

von
W*lfgang

Zitiert von: Frank Richter
Z. Zt. beziehe ich Hartz 4.
Frank Richter,

eigentlich hätte Sie das Jobcenter schon längst selbst zum EM-Antrag aufgefordert, wenn die der Ansicht wären, dass Sie nur noch eine tgl. Arbeitszeit von unter 3 Std. für einfache Tätigkeiten leisten könnten - ggf. unter Begutachtung durch das örtliche Gesundheitsamtes; die 'Meinung' Ihres Hausarztes ist zwar eine nette Einschätzung aus nicht rentenrelevanter Sicht, aber für die Feststellung EM ja/nein ziemlich unbedeutend.

Und ja, ALG 2 läuft solange weiter, bis über den Antrag positiv entschieden worden ist - auch danach kann weiterhin das Jobcenter zuständig sein, je nach Art der EM-Rente.

Gruß
w.

von
Schorsch

Zitiert von: W*lfgang

die 'Meinung' Ihres Hausarztes ist zwar eine nette Einschätzung aus nicht rentenrelevanter Sicht, aber für die Feststellung EM ja/nein ziemlich unbedeutend.

So ist es!
Die behandelnden Ärzte meinen es häufig viel zu gut mit ihren Patienten.

Wenn es nach der Meinung meiner Fachärztin gegangen wäre, dann bekäme ich bereits 16 Jahre lang eine volle EM-Rente, obwohl ich mich selbst von Anfang an nur für berufsunfähig gehalten habe.

MfG und frohe Ostern!

von
Herz1952

Es hat auch schon folgende Variante gegeben: Amtsarzt vom Arbeitsamt hält Arbeitslosen noch für 3 - 6 Std. arbeitsfähig, aber für die Rente noch zu jung.

Während Hartz IV wird doch ein Rentenantrag gestellt und der H4-lehr bekommt volle EM-Rente aus rein gesundheitlichen Gründen.

Ebenfalls Frohe Ostern

Experten-Antwort

Hallo Frank Richter,
ich denke ich kann auf die Vorkommentare verweisen, da dort bereits die wesentlichen Fakten dargestellt sind.
HINWEIS:
Erkundigen Sie sich bitte vor einer Rentenantragstellung um belastbare Zahlen zur Höhe Ihres Rentenanspruchs plus ggf. Betriebs-/Firmenrente. Nicht in allen Fällen ist aus finanziellen Gründen eine Rentenantragstellung sinnvoll.

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