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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente als Deutscher mit Wohnsitz in der Schweiz

von 123portinatx12304.02.2020 | 21:58
386 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag Kurz zu meiner Person: ich bin fast 50,gebürtig Deutscher Staatsangehöriger, habe nach meiner Lehre Und später nach meinen Staatsexamen im Gesundheitsdienst in diesem Bereich gearsbeit und aufgrund der damaligen attraktiven Arbeitsvergütung in die Schweiz gewechselt. Ich wohne seit über 10 Jahren in der Schweiz ,bin jetzt oft erkrankt und habe jetzt mehre Operationen , künstliches Hüftgelenk und eine diagnostizierte COPD .Da aufgrund meines jungen Alters von knapp 50 mir in der Schweiz der Arbeitsmarkt verschlossen bleibt , mir aus gesundheitlichen Gründen gekündigt wurde ( Diese Kündigung ist rechtens), meine Frau hier Vollzeitbeschäftigte ist stellen sich mir mehre Fragen ... 1) Kann ich diesen Antrag in Deutschland stellen? (habe vorher mein Leben lang in Deutschland gearbeit. 2) ist der Antrag getrennt für Deutschland und der Schweiz zu leisten? ( Anmerkung,die IV(Invalidenversicherung) hat teilweise ganz andere Voraussetzungen als in Deutschland die bei mir einen Nachteil darstellen) 3) Wäre es anzuraten den Wohnsitz lieber zurück nach Deutschland zu verlegen,und meine Frau wird dann lieber Grenzgänger und fährt von Deutschland aus in die Schweiz? Vielen lieben Dank für die Mühe Porti....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo 123portinatx123,

„KSC“ hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die zutreffenden Hinweise gegeben.

Ergänzend möchte ich noch auf die Broschüren „Leben und arbeiten in Europa“ und „Meine Zeit in der Schweiz - Arbeit und Rente europaweit“ verweisen, welche Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=10

und

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

herunterladen können.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Guckam 04.02.2020 | 22:07
Siehe z.B. hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/rente/73773/erwerbsminderun… unter "Versicherungsrechtliche Voraussetzungen"
Juppam 04.02.2020 | 22:26
Da die Voraussetzungen für eine EM-Rente in Deutschland nicht vorliegen, müssen Sie den Antrag in der Schweiz stellen.
KSCam 04.02.2020 | 22:50
Wenn Sie sich für erwerbsgemindert im Sinne der deutschen Gesetze halten dann dürften Sie sich auch für invalide im Sinne der CH Vorschriften halten. Dann ist es eigentlich logisch in beiden Ländern die Rente anzustreben. Bei Wohnsitz in CH geben Sie beim CH IV Antrag ganz einfach an dass auch der deutsche Anspruch geprüft werden soll. Die IV informiert dann die DRV und beide Länder entscheiden. Der Wohnsitz dürfte in dieser Frage sekundär sein - Sie stellen dort wo Sie wohnen den Antrag für beide Länder. Wie die Entscheidungen dann aussehen werden Sie abwarten müssen.
Juppam 05.02.2020 | 01:22
Da er seit 10 Jahren in der Schweiz wohnt, hat er kaum Anspruch auf eine EM-Rente der DRV.
Unsinnam 05.02.2020 | 05:41
Du hast ja überhaupt keine Ahnung. Die schweizerischen Zeiten können durchaus auch den Anspruch auf eine deutsche Erwerbsminderungsrente erhalten. Schon lustig, was hier teilweise für ahnungslose Kommentare gegeben werden.
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