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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei bestehendem Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente

von Rüdiger16.08.2012 | 16:52
2076 Ansichten
2 Antworten

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ch beziehe eine Berufsunfähigkeitsrente auf Dauer und bin über 50 Jahre alt. Ich habe eine hohe Hinzuverdienstgrenze, kann aber gerade so noch einen 400 Euro Job ausführen. Mein Leistungsvermögen sinkt krankheits- und altersbedingt stetig, kann aber derzeit nicht exakt sagen, ob nun mein Leistungsvermögen über oder unter 3 Std. täglich eingeordnet würde. Frage: 1) Falls ich einen Antrag auf die höhere Erwerbsminderungsrente stelle,da mir ein Hinzuverdienst von 400 Euro ausreicht, würde dann von der DRV auch die Berufsunfähigkeitsrente neu geprüft werden bzw. wird diese davon überhaupt berührt? 2) Falls die Ärzte der Ansicht sind, daß mein Leistungsvermögen noch über 3 Stunden liegen könnte, könnte ich dann den Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückziehen bzw. hat das Auswirkungen auf die bestehende Berufsunfähigkeitsrente, wenn ich den Antrag vor Bewilligung nach klarerer Einschätzung der Ärzte, zurückziehe. Anders ausgedrückt: Könnte ich die Berufsunfähigkeitsrente gefährden, wenn ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, oder schützt mich der Berufsschutz nach altem Recht? Ich wäre dankbar für eine Aufklärung, damit ich weiß, ob eine solche Beantragung Sinn macht.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.08.2012 | 12:26

Ihre Berufsunfähigkeitsrente wird durch den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nicht gefährdet. Sie können also jederzeit einen Antrag auf Umwandlung der Rente –in Rente wegen voller Erwerbsminderung- stellen. Dieser Antrag hat keine Auswirkungen auf die laufende Berufsunfähigkeitsrente. Wie bereits von KSC erläutert, kommt dies in der Praxis ganz selten vor. Rechtssicherheit haben Sie allerdings erst, wenn Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger zu gegebener Zeit auch so entscheidet. Dahingehend stimme ich auch KSC zu. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. In einem persönlichen Beratungsgespräch kann man Ihnen das Ganze einfach besser erklären. Ich wünsche allen ein schönes Wochenende !

1 Antworten

KSCam 16.08.2012 | 20:09
Ich denlke, dass Sie sich da unnötige Sorgen machen. Wenn das Leistungsvermögen gesunken ist und Sie nur noch maximal einen 400 € Job bewältigen, wird der Antrag auf volle EM Rente wohl kaum bewirken, dass die auf Dauer gewährte BU Rente entzogen wird. Das kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Allerdings bekommen Sie im Forum natürlich auch keine Garantien - man hat bekanntlich schon gesehen, dass sich Tiere vor pharmazeutischen Fachgeschäften übergeben haben sollen.
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