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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach erfolglaser Reha

von Rosemarie16.05.2020 | 11:32
291 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich bin seit September vergangen Jahres ausgesteuert und erhalte ALG I wegen § 145 SGB III. Bereits vor der Aussteuerung habe ich im September 2019 einen Antrag auf einer Reha-Maßnahme bei der DRV gestellt, um mir das Dispositionsrecht zu sichern. Allerdings hat die Agentur für Arbeit nach Bewilligung dieser Reha-Maßnahme eine Aufforderung geschickt, eine Reha zu beantragen. Dem habe ich widersprochen und keine weitere Nachricht von der Arbeitsagentur erhalten. Inzwischen habe ich meine Reha abgeschlossen und auch von der DRV die Information erhalten, dass die Maßnahme nicht erfolgreich war und ich einen Rentenantrag stellen kann. Ich würde mich dazu gern beraten lassen, aber bisher wegen der Corona-Pandemie keine kurzfristige Möglichkeit gefunden. Deshalb stelle ich hier meine Fragen: 1. Wer hat in meinem Fall das Dispositionsrecht? Ich möchte eigentlich einer Umdeutung meines Reha-Antrages nicht zustimmen, sondern einen gesonderten Rentenantrag stellen, weil ein späterer Rentenbeginn für mich günstiger wäre. 2. Ab wann würde eine Erwerbsminderungsrente beginnen, wenn ich im Juni 2020 den Antrag stelle? Leider weiß ich nicht, wie das bei einer längeren chronischen Erkrankung mit Eintritt des erwerbsmindernde Ereignis gesehen wird. 3. Hat ein späterer Rentenbeginn Einfluss auf die Höhe meiner Rente – im Vergleich zur Umdeutung des Reha-Antrages? Danke! Rosemarie

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rosemarie,

auch wenn Sie von sich aus eine Reha beantragt haben, kann die Agentur für Arbeit das Gestaltungsrecht grundsätzlich nachträglich einschränken. Das Dispositionsrecht könnte die Agentur für Arbeit nicht mehr wirksam einschränken, wenn Ihre Dispositionserklärung („keine Rente gewünscht“), vor der Aufforderung der Agentur für Arbeit zugegangen wäre.

Der Rentenbeginn einer Erwerbsminderungsrente hängt nicht nur von der Antragstellung, sondern ebenfalls vom Zeitpunkt des Beginns Ihrer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab. Sofern der Eintritt der Erwerbsminderung bereits länger zurückliegt, beginnt die Rente im Antragsmonat.

Ob ein späterer Rentenbeginn Einfluss auf Ihre Rentenhöhe hat, lässt sich pauschal leider nicht beantworten.

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4 Antworten

Studentam 16.05.2020 | 12:20
Was meinen Sie denn mit ein späterer Rentenantrag ist besser für Sie? Maßgeblich wird der Eintritt der Erwerbsminderung sein und das kann durchaus Jahre zurück liege.
Keine Hellsehereiam 16.05.2020 | 15:19
Fragen bezüglich Ihres Dispostionsrechts gehören in ein Forum der Krankenkasse. Der Rentenbeginn hängt ab vom Datum des Eintritts der Erwerbsminderung. Kennt hier niemand.
Siehe hieram 16.05.2020 | 16:45
Mit Rehantrag haben Sie bereits einen Antrag auf EM-Rente gestellt, da die Reha die Erwerbsminderung nicht beseitigen konnte. Dies ist in § 116 SGB VI geregelt. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html Im Zuge der Nahtlosigkeitsregelung kann Ihnen die Agentur für Arbeit eine weitere Zahlung von Arbeitslosengeld versagen, auch wenn Sie den Antrag auf Reha bereits vor der Aufforderung durch die Agentur gestellt haben. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit. In Ihrem Fall - da bereits ausgesteuert - hat jedenfalls die Krankenkasse kein Dispositionsrecht. Ab wann der Beginn einer Erwerbsminderungsrente festgestellt wird, hängt von vielen weiteren Faktoren ab als nur alleine das Antragsdatum. Wenn Sie im September 2019 von der Krankenkasse ausgesteuert wurden, hatten Sie bereits 78 Wochen Krankengeldbezug hinter sich, also 18 Monate. Dementsprechend kann der Rentenbeginn auch innerhalb dieses Zeitraumes entstanden sein, also auch bereits in 2018 oder auch schon bereits vorher, sofern der Zeitraum von 78 Wochen mit Unterbrechungen erreicht wurde. Die Feststellung des Beginndatums obliegt dem Gutachter der DRV unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände und kann hier nicht prognostiziert werden. das ist eher unwahrscheinlich, siehe Frage/Antwort 2.
Wiesoam 16.05.2020 | 16:16
Was hat die Krankenkasse damit zu tun, wenn die AfA zur Reha aufgefordert hat und somit das Dispostionsrecht haben könnte
Deutsche Rentenversicherung
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