Hallo,
ich bin seit September vergangen Jahres ausgesteuert und erhalte ALG I wegen § 145 SGB III.
Bereits vor der Aussteuerung habe ich im September 2019 einen Antrag auf einer Reha-Maßnahme bei der DRV gestellt, um mir das Dispositionsrecht zu sichern.
Allerdings hat die Agentur für Arbeit nach Bewilligung dieser Reha-Maßnahme eine Aufforderung geschickt, eine Reha zu beantragen. Dem habe ich widersprochen und keine weitere Nachricht von der Arbeitsagentur erhalten.
Inzwischen habe ich meine Reha abgeschlossen und auch von der DRV die Information erhalten, dass die Maßnahme nicht erfolgreich war und ich einen Rentenantrag stellen kann.
Ich würde mich dazu gern beraten lassen, aber bisher wegen der Corona-Pandemie keine kurzfristige Möglichkeit gefunden. Deshalb stelle ich hier meine Fragen:
1. Wer hat in meinem Fall das Dispositionsrecht? Ich möchte eigentlich einer Umdeutung meines Reha-Antrages nicht zustimmen, sondern einen gesonderten Rentenantrag stellen, weil ein späterer Rentenbeginn für mich günstiger wäre.
2. Ab wann würde eine Erwerbsminderungsrente beginnen, wenn ich im Juni 2020 den Antrag stelle? Leider weiß ich nicht, wie das bei einer längeren chronischen Erkrankung mit Eintritt des erwerbsmindernde Ereignis gesehen wird.
3. Hat ein späterer Rentenbeginn Einfluss auf die Höhe meiner Rente – im Vergleich zur Umdeutung des Reha-Antrages?
Danke!
Rosemarie