Hallo,
ich vollende im April mein 63. Lebensjahr und möchte eigentlich dann mit der Arbeit aufhören, da ich durch verschiedene Erkrankungen stark eingeschränkt bin. Ich möchte also zunächst Krankengeld beantragen. Wahrscheinlich wird dann irgendwann die AUfforderung nach § 51 SGB V kommen. Da eine Reha-Maßnahme aber vermutlich nichts bringen wird, beabsichtge ich dann, direkt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Kann ich mit dem Antrag dann einen Reha-Antrag vermeiden..