Hallo User Pauline,
wie die User Ihnen bereits mitgeteilt haben, können Sie nicht entscheiden, ob das Recht vor 2019 oder das Recht ab 2019 angewandt wird. Da Sie bereits im Jahr 2018 Ihren Antrag gestellt haben, wird auf jeden Fall das Recht vor der Änderung zum 01.01.2019 angewandt werden