Hallo Kathy,
solange über Ihren Rentenantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, können sie diesen grundsätzlich auch zurücknehmen.
Wenn Sie allerdings von einem Sozialleistungsträger wie z.B. der Krankenkasse, Agentur für Arbeit o.ä. zur Antragstellung aufgefordert worden sind, ist die Rücknahme des Antrages nur mit Zustimmung der Dritten Stelle zulässig.