Hallo zusammen,
Habe einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt und nun möchte die DRV meine Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Ich würde gerne wissen aus welchen Grund man diese Unterlagen braucht.
Habe einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt...
Man kann keine "Erwerbsunfähigkeitsrente" beantragen, sondern höchstens eine Erwerbsminderungsrente.
...und nun möchte die DRV meine Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Das glaube ich nicht!
Hallo Franz Josef,
Danke für die Richtigstellung des Namens.
Nichtsdestotrotz verlangt man von mir die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Können Sie mir hier eine konstruktive Antwort geben oder können Sie nur moppern?
Danke für die Richtigstellung des Namens.
Nichtsdestotrotz verlangt man von mir die Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Können Sie mir hier eine konstruktive Antwort geben oder können Sie nur moppern?
Wie wäre es, wenn Sie den Absender Ihres Schreibens fragen, aus welchen Gründen die Steuerbescheide erforderlich sind?
Evtl. Mutmaßungen hier im Forum helfen Ihnen da nicht weiter!
Hallo Fortuna 60,
das ist kein moppern von Franz Josef. Ich schließe mich an. Ich kann mir es beim besten Willen auch nicht vorstellen. Also wenn Sie es nicht glauben, dann warten Sie bis morgen auf die Expertenantwort.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
Wenn sie alle es nicht wissen, ist das eine Sache, mich als Lügner oder dergleichen hinzustellen, die andere.
Also ich habe den Brief vor mir liegen. Schade dass ich ihn nicht hochladen kann.
Trotzdem danke
Hallo Genervter,
Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
Hallo Genervter,
Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
Hallo Genervter,
Es ist leider kein Grund im Schreiben angeben worden. Daher hat hier die Nachfrage
Habe einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt und nun möchte die DRV meine Steuerbescheide der letzten zwei Jahre.
Ich würde gerne wissen aus welchen Grund man diese Unterlagen braucht.
Andere Baustelle: 'plötzlich' wird der DRV eine selbständige Tätigkeit im Rahmen des Rentenantrag bekanntgegeben, die vielleicht zur Versicherungspflicht/zu Beitragsnachzahlungen für die letzten 4 vollen Jahre führen. Aus sich der erst daraus ergebenden Möglichkeit, damit die geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bewilligung einer EM-Rente zu erfüllen, möchte ich gar nicht eingehen ...
Kontaktieren Sie doch Ihre Antragsstelle, die den EM-Antrag aufgenommen hat, und hinterfragen Sie dort - unter den bekannten Daten für den Rentenantrag - warum diese Nachfrage/Nachweise erforderlich sind.
Gruß
w.
[quote=285787
Kontaktieren Sie doch Ihre Antragsstelle, die den EM-Antrag aufgenommen hat, und hinterfragen Sie dort - unter den bekannten Daten für den Rentenantrag - warum diese Nachfrage/Nachweise erforderlich sind.
Gruß
w.[/quote]
Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...
Kontaktieren Sie doch Ihre Antragsstelle, die den EM-Antrag aufgenommen hat, und hinterfragen Sie dort - unter den bekannten Daten für den Rentenantrag - warum diese Nachfrage/Nachweise erforderlich sind.
Gruß
w.
Und was soll die antragsaufnehmende Stelle dann sagen, wenn die Antragsdaten schon längst an die Sachbearbeitung weitergeleitet werden?!? Ich weiß ja nicht, wie Sie das handhaben, aber bei uns liegen im Prinzip keine Daten mehr vor, wenn der Versicherte das Büro verlässt, da die Anträge sofort (zum Großteil online) an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet werden...
[/quote]
W*lfgangs Ratschläge werden immer abstruser!
Er wird alt!
sind Sie möglicherweise in den letzten Jahren selbständig tätig gewesen?
Bitte fragen Sie in der Sachbearbeitung der Rentenversicherung nach, warum diese Unterlagen konkret benötigt werden.
Danke für die sinngemäße Wiederholung meiner erstmaligen Antwort!
Hallo Batrix,
stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.
Ich habe mich der Online-Weitergabe noch nicht angeschlossen (Sie haben da grundsätzlich leider keine Wahl), mache noch in Papier, da mindestens die Hälfte aller Anträge zusätzliches Papier erfordert und dann erst ein vollständiger Antrag auf Reisen geht. Von daher kann ich im Rahmen der 3-monatigen-Speicherfrist nachvollziehen, was da für wen und wie gelaufen ist, und letztendlich aus meiner 'Büro-Vfg.' nach Ablauf der Datenhaltefrist rekonstruieren, was bisher an Anlagen/Grund dafür, mitgeschickt worden ist/im "Vermerk-Wege" noch fehlt(e)/liefert der Versicherte nach, und was im Nachhinein noch angefordert werden könnte.
Ja, *Scheiß-Papierverwaltung ;-) ...demnächst digitale Ablage, und ich muss nicht mehr den angegilbten Ablagestapel durchwühlen.
Dass Daten schneller digital in die DRV-Programme eingepflegt werden können, ist mir klar ...nur, meine erwarteten/verkürzten Nacharbeiten sind mir lieber - ich weiß dann, was der Versicherte/Antragsteller nachgehend will, wenn er das nächste Mal aufläuft.
Gruß
w.
Ist ja gut!
Es wissen in der Zwischenzeit alle, dass Sie viel Zeit in Ihrer Beratertätigkeit haben, um sich um alles mögliche zu kümmern.
Dies sieht aber in Beratungsstellen der DRV anders aus.
Daher genießen Sie Ihren Ruhejob, bevor Ihren Vorgesetzen auffällt, dass man Sie eigentlich wegrationalisieren könnte, ohne dass es groß auffällt!
An W*lfgang:
Sie schreiben:
"... da mindestens die Hälfte aller Anträge zusätzliches Papier erfordert und dann erst ein vollständiger Antrag auf Reisen geht ... "
heißt das, Sie lassen den Antrag u.U. wochenlang liegen, bis der Antragsteller fehlende Unterlagen nachreicht???
Bitte tun Sie das nicht - das verlängert die Bearbeitungszeiten enorm! Und es kann auch dazu führen, dass der Antragsteller - in der Annahme, dass sein Antrag verloren gegangen ist - den Antrag bei einer Beratungsstelle noch mal stellt. (weil eine Rückfrage bei der Rentenversicherung ergibt, dass Wochen nach der Antragstellung immer noch nichts eingegangen ist)
Wenn Sie den Antrag online aufnehmen, bekommt der Antragsteller im Anschluss ein Blatt ausgehändigt, auf dem genau steht, was er nachreichen soll und wohin plus Adresse der zuständigen Rentenversicherung (gleich als Rücksendeschreiben formuliert: "hiermit übersende ich Ihnen folgende Unterlagen...") - so dass es bei der antragaufnehmenden Stelle keine Nacharbeit mehr gibt ...
Gruß
Werner
Hallo Batrix,
stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.
Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle.
Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?
Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang?
*nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!
Hallo Batrix,
stimmt wohl, eAntrag killt sofort bei Online-Weitergabe den gesamten Antrag und ich/Sie haben keinen Schimmer mehr, was gemacht haben ist.
Selbst wenn die antragsaufnehmende Stelle einen Schimmer hätte, was sie bei der Antragsaufnahme gemacht hat, macht es wenig Sinn, sich an diese Stelle zu wenden. Denn die Steuerbescheide wurden von der DRV angefordert, nicht von der antragaufnehmenden Stelle.
Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?
Und warum muss man dem wohl unstreitig sinnvollen* Tipp des Genervten, sich an den Absender des Schreibens zu wenden, einen offensichtlich wenig sinnvollen Tipp folgen lassen, lieber W*lfgang?
*nur der Absender des Schreibens weiß, warum dieses Schreiben versendet wurde; alle anderen können nur Mutmaßungen anstellen!
Sie machen Ihrem Nicknamen so gar keine Ehre! :-)
Das was Sie geschrieben habe, kann ich nur unterstreichen. NUR die Sachbearbeitung weiß, weshalb welche Unterlagen angefordert werden, und niemals die Antragsstelle (außer vielleicht bei Altersrentenanträgen).
Gruß
w.
PS: Ich erkenne nicht, was bei _allen_ Antragsverfahren, auch außerhalb von nur Rentenanträgen, so schwierig sein sollte, die erforderlichen Unterlagen/Nachfragen vorausschauend im Blick zu haben? (richtig: eAntrag nimmt mir das (Nach)Denken ab, Fall gelöscht ;-))
PPS: > Werner67: heißt das, Sie lassen den Antrag u.U. wochenlang liegen
Ehrlich, 'Ihre' Laufzeiten/Zielvorgaben sind mir dabei *scheißegal, wenn Sie den Antrag ohne entscheidungserhebliche Unterlagen doch nicht bearbeiten können ;-) Sehen Sie es doch eher positiv, dass ich Ihnen einen kompletten Antrag auf den Tisch legen will, ohne dass Sie noch zusätzliche Arbeit haben, da Sie selbst wochenlang warten müssen ...gern geschehen.
Werner, ich bin wohl aktiv der 'Dienstälteste' hier ...auch wenn meine spontanen Fachaussagen nicht immer richtig sind ...Antragsverfahren sind Pillepalle, DAS hat man im Blick, auch wenn's Massengeschäft ist, und weiß einfach, warum die Rückfrage kommt ...wenn man den Fall rekonstruieren kann – und da fängt Ihr Problem an *g
> Unwissende: Was sollte die antragaufnehmende Stelle dazu befähigen, über die "Motive" eines DRV-Sachbearbeiters Auskunft geben zu können? Hellseherische Fähigkeiten?
Bekommt man heute in der Ausbildung noch irgendwas praktikabel Nützliches beigebracht? ;-)
Nun soll es damit aber genug sein, jeder macht so gut, wie er's kann und das aus seiner Perspektive möglich ist und dabei die Zielgruppe (hoffentlich) noch im Auge hat ...