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Experten-Antwort

Antrag auf Erwerbunfähigkeit

von Jack27.06.2014 | 20:47
1519 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen. Jetzt habe ich nach 2012 wieder einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt. 2012 musst ich zwei Gutachten vorlegen, die von meinem Orthopäden und von meinen Psychiater. Dann waren anscheinend die Gutachten zu schlecht und ich wurde wieder zu zwei anderen geschickt. Die haben der DRV anscheinend gepasst und der Antrag wurde abgelehnt. Jetzt 2014 wieder das selbe. Erst zwei Gutachten angefordert von Orthopäden und Psychiater und jetzt erhalte ich wieder Post ich müsse zu zwei weiteren. Ich kann doch davon ausgehen, dass die jetzigen zwei wieder ein positives Gutachten schreiben werden für die DRV. Was kann ich dagegen unternehmen ? Mir kommt vor, wenn die ersten zwei Gutachten zu schlecht sind, dann suchen sie sich einen Gutachter, wo sie wissen dass diese nie ein negatives Gutachten ausstellen. Ich bin auch 2010 Krank von einer 6 Wöchigen Reha entlassen worden. Kann ich Gerichtlich was machen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Gegen die Entscheidung einer Behörde können Sie fristgemäß Widerspruch einlegen.

2. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, besteht die Möglich den Klageweg zu beschreiten.

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13 Antworten

Leseram 28.06.2014 | 09:25
Hallo Jack, ich verstehe nicht so ganz, das Sie sich haben abweisen lassen. Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten und Ihre behandelnden Ärzte das ähnlich sehen dann gibt es den Weg vor die Sozialgerichte. In Ihrem Ablehnungsbescheid zum eventuellen Widerspruch müßte das auch drin gestanden haben. Sollten diese Fristenbelehrungen fehlen, dann ab zum Anwalt für Sozialrecht. Ansonsten können Sie nur zusätzlich darlegen, das sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat und das muss deutlich aus den Unterlagen hervor gehen.
Hein Blödam 28.06.2014 | 08:26
Was hast Du denn in der Zwischenzeit gemacht? Wovon hast Du gelebt?
Dijeskaam 28.06.2014 | 09:45
" 2012 musst ich zwei Gutachten vorlegen, die von meinem Orthopäden und von meinen Psychiater." Das waren sicher KEINE sozial-medizinischen Gutachten sondern nur ärztliche Atteste/ Befundberichte oder ähnliches !! Sie sollten sich mal kundig machen welche Anforderungen an richtige sozial-medizinsiche GUTACHTEN im Rahmen einer sozial-medizinischen Begutachtung in einem Antragsverfahren auf Erwerbsminderung gestellt werden. Sowohl in Qualität und auch Quantität (Umfang ) haben die mit Berichten eines behandelnden Arrztes GAR NICHTS zu tun. Das mal nur um ihrer Verwunderung entgegen zu wirken das man den damaligen und heutigen " Gutachten " ( die eben gar keine waren... ) IHRER Ärzte keine entscheidende Bedeutung seitens der RV beigemessen hat und eben auch wieder aktuell beimisst. http://www.aerzteblatt.de/archiv/25935/Der-Arzt-als-sozialmedizi…
Schadeam 27.06.2014 | 22:26
Wenn eine Rente abgelehnt wird, kann man Widersruch einlegen und gegen einen abgelehnten Widerspruch kann man klagen. Mehr lässt sich zu Ihren Beitrag objektiv nicht sagen. Ihre Vermutungen wird kein DRV Mitarbeiter bestätigen, sie werden allerdings viele Menschen finden, die Ihnen zustimmen. Ob Sie das beurteilen können?
Erwinam 28.06.2014 | 10:49
" Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird." Sie scheinen wirklich psychisch krank zu sein wenn Sie das glauben. Viel Erfolg .
Jackam 28.06.2014 | 09:54
Danke für die Antworten. Ja ich verstehe es selber nicht, wieso ich vor 2 Jahren nicht vor Gericht gegangen bin. Vielleicht deshalb, weil ich schon gegen die AOK vor dem Sozialgericht war und einfach keine Nerven mehr hatte.( Übrigens hat die AOK vor Gericht verloren). Jetzt werde ich mir eine Kopie vom neuen Gutachter geben lassen und einen meiner Behandelnden Ärzte zukommen lassen. Dann wird man sehen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Gutachter, die für die DRV arbeiten nur einen bestimmten teil im Jahr Negativ bewerten dürfen, weil ihnen sonst die DRV die Aufträge weg nimmt. Solange es keine Gutachter gibt, die Unbekannt und Unabhängig Gutachten erstellen dürfen und nur nach ihrer Fachkenntnis beurteilen, wird sich hier auch nicht s ändern. Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird. Der Deutsche Staat muss sparen und jetzt schon zweimal wo die Rente mit 63 kommen soll. Das ist unser Rechtsstaat.
Leseram 28.06.2014 | 21:03
Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
GroKoam 29.06.2014 | 09:21
Zitat von Leser anzeigenausblenden
" Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird." Sie scheinen wirklich psychisch krank zu sein wenn Sie das glauben. Viel Erfolg .
Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
Keine Sorge Du bist der Schlauste.
Hein Blödam 30.06.2014 | 06:11
Was hast Du denn in der Zwischenzeit gemacht? Wovon hast Du gelebt?
Blöd-Sinn
Warum Blöd-Sinn? war doch nur eine Frage!
Jackam 30.06.2014 | 12:56
Zitat von Leser anzeigenausblenden
" Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird." Sie scheinen wirklich psychisch krank zu sein wenn Sie das glauben. Viel Erfolg .
Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
Hallo Erwin, sie können wohl 1 und 1 nicht zusammen zählen. Wenn ein Gutachter für eine Versicherung oder anderen Auftraggeber arbeitet, dann kann er sich es gar nicht leisten, zu viele Gutachten zu erstellen, die für den Auftraggeber Negativ sind. Geht das nicht in ihr kleines Hirn ? Denn sobald das der Fall ist, mach dieser Gutachter in seinem Leben keine weiteres mehr. auch wen ihr Hirn noch so kleine ist, vielleicht geht das noch hinein... wäre zu wünschen, Sie Schnarchnase.
GroKoam 30.06.2014 | 15:07
Zitat von Jack anzeigenausblenden
Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
Hallo Erwin, sie können wohl 1 und 1 nicht zusammen zählen. Wenn ein Gutachter für eine Versicherung oder anderen Auftraggeber arbeitet, dann kann er sich es gar nicht leisten, zu viele Gutachten zu erstellen, die für den Auftraggeber Negativ sind. Geht das nicht in ihr kleines Hirn ? Denn sobald das der Fall ist, mach dieser Gutachter in seinem Leben keine weiteres mehr. auch wen ihr Hirn noch so kleine ist, vielleicht geht das noch hinein... wäre zu wünschen, Sie Schnarchnase.
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