1. Gegen die Entscheidung einer Behörde können Sie fristgemäß Widerspruch einlegen.
2. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, besteht die Möglich den Klageweg zu beschreiten.
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1. Gegen die Entscheidung einer Behörde können Sie fristgemäß Widerspruch einlegen.
2. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, besteht die Möglich den Klageweg zu beschreiten.
Keine Sorge Du bist der Schlauste." Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird." Sie scheinen wirklich psychisch krank zu sein wenn Sie das glauben. Viel Erfolg .Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
Warum Blöd-Sinn? war doch nur eine Frage!Was hast Du denn in der Zwischenzeit gemacht? Wovon hast Du gelebt?Blöd-Sinn
Hallo Erwin, sie können wohl 1 und 1 nicht zusammen zählen. Wenn ein Gutachter für eine Versicherung oder anderen Auftraggeber arbeitet, dann kann er sich es gar nicht leisten, zu viele Gutachten zu erstellen, die für den Auftraggeber Negativ sind. Geht das nicht in ihr kleines Hirn ? Denn sobald das der Fall ist, mach dieser Gutachter in seinem Leben keine weiteres mehr. auch wen ihr Hirn noch so kleine ist, vielleicht geht das noch hinein... wäre zu wünschen, Sie Schnarchnase." Die DRV oder andere Versicherungen suchen sich die Gutachter aus, wo sie wissen, dass ihnen genüge getan wird." Sie scheinen wirklich psychisch krank zu sein wenn Sie das glauben. Viel Erfolg .Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......
Auweia.Och Erwin, Sie scheinen ja ein ganz schlauer zu sein. Da fragt man sich doch, warum sehr viele Anträge auf EM-Rente (immerhin ein drittel der Widersprüche) im SG-Verfahren dann doch Erfolg haben. Liegt sicher daran, das all diese Menschen dann sehr viel Kranker geworden sind als bei den ersten medizinischen Erhebungen.......Hallo Erwin, sie können wohl 1 und 1 nicht zusammen zählen. Wenn ein Gutachter für eine Versicherung oder anderen Auftraggeber arbeitet, dann kann er sich es gar nicht leisten, zu viele Gutachten zu erstellen, die für den Auftraggeber Negativ sind. Geht das nicht in ihr kleines Hirn ? Denn sobald das der Fall ist, mach dieser Gutachter in seinem Leben keine weiteres mehr. auch wen ihr Hirn noch so kleine ist, vielleicht geht das noch hinein... wäre zu wünschen, Sie Schnarchnase.
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