Antrag auf EU-Rente - Dauer bis zur Etscheidung

von
caroma

Kann mir bitte jemand die ungefähre Dauer des Rentenverfahrens nennen.

HABE IM MÄRZ EU-RENTE beantrag und noch keinen Bescheid in den Händen.
Wie lange kann das Dauern
LG

von
-_-

Sehr kluge Entscheidung, hier zu fragen!? Vielleicht hilft ein Anruf bei der Sachbearbeitung ...

von
mabu

Hallo,
also wenn man nach 1-2 Monaten nichts gehört hat, würde ich telefonisch nachfragen. Ich gehe mal davon aus, dass dies geschehen ist...
Leider wird man von den Sachbearbeitern am Telefon stets vertröstet und man soll zuwarten.
Bei mir hat ein erboster Anruf meiner Ärztin beim Vogesetzten geholfen. Ab da kam es zügig zu einer positiven Entscheidung.

von
Magier

Ein Blick in meine Kristallkugel hat mir verraten, das sie am 21.10.2009 Ihren Bescheid erhalten werden.Der Postbote wird eine gelbe Mütze tragen und per Fahrrad unterwegs sein.

Die Lottozahlen für diesen Tag lauten

12,23,26,34,45,49 und die Zusatzzahl 2

Wie soll das hier jemand beurteilen.Oder geben sie sich zufrieden mit der Aussage

Der Antrag von Hans hat 4 Monate gedauert.
Der Antrag von Josef hat 6 Monate gedauert.
Der Antrag von Waltraud hat 3 Monate gedauert.
Der Antrag von Walburga hat nur einen Monat gedauert.

Die einzige Stelle die Ihnen etwas über die Dauer sagen kann, ist die bearbeitende Stelle.Ist eigentlich auch völlig logisch.

von
Tschacka

mensch, jetzt seit doch nicht immer gleich so gemein!

@Caroma,

so ein Antrag auf EM-Rente kann sehr lange dauern, da es von vielen verschiedenen Dingen abhängt.

z.B. Gutachten muss angefordert werden.

Der Gutachter erhält einen Auftrag Sie zur Untersuchung einzuladen. Bis dahin sind schonmal mind. 2 Wochen um...
Die Einladung zu diesem Untersuchersuchungstermin dauert auch nochmal 6 Wochen, weil er vorher keine Termine frei hat. Sie gehen dann dahin und werden untersucht. Bis das Gutachten dann wieder auf dem Tisch der Sachbearbeiter liegt vergehen nochmal 5 Wochen, weil die "Schreibkraft" des Arztes zuviel zu tun hat. Dann muss der Sachbearbeiter dieses Gutachten dem beratungsärztlichen Dienst vorlegen. die entscheiden dann, ob das so reicht. Da aber momentan unglaublich viele Menschen eine "Frührente" beantragen und auch Ärzte mal abwesend sind, kann Ihr Antrag nicht immer sofort bearbeitet werden, sondern alles der Reihe nach. Klar ist das nicht tröstlich für Sie, aber eine Bearbeitungsdauer von 6-9 Monaten ist absolut normal und nicht verwerflich bei der Belastung. Also Geduld bitte. Rufen Sie doch mal bei der Sachbearbeitung an und fragen, woran es liegt. Vielleicht fehlt ja auch noch ein befundbericht Ihres behandelnden Arztes, dann könnten Sie tätig werden.

Alle Gute wünsche sendet
Tschacka

von
Auskenner

Betreffend der Bearbeitungsdauer eines EM-Antrages ist auch wirklich manchmal gar nicht in erster Linie die RV verantwortlich.

Es passiert recht häufig , das Befundberichtsanforderungen bei den behandelnden Ärzten Wochen oder sogar Monatelang unbeantwortet liegen bleiben - u.a. auch weil Sie nicht viel Geld dafür bekommen ( ca. 25 € ) und einfach keinen " Bock " haben diese Berichte auszufüllen.

Mein Hausarzt hat letztens erst 3 Monate ! für das Ausfüllen eines Befundberichtes für das Versorgungsamt benötigt.

Und dann auch erst nach 2 x Anmahnung durch das Versorgungsamt....

Experten-Antwort

Hallo caroma,
wie lange ein Rentenverfahren von der Antragstellung bis zur Bescheidserteilung dauert, ist von vielerlei Faktoren abhängig. Zum einen davon, inwieweit das Versicherungskonto bereits geklärt ist und damit die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen geprüft werden können.
Zum anderen - eben bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - davon, wie lange die medizinische Beurteilung andauert. In vielen Fällen liegen bereits bei der Antragstellung umfangreiche ärztliche Befundberichte vor, so dass eine Entscheidung über das Vorliegen einer Erwerbsminderung schnell getroffen werden kann. In anderen Fällen kann erst nach einer (evtl. weiteren) Begutachtung des/der Antragstellers/in entschieden werden.
So kann sich jeder einzelne Fall unterschiedlich gestalten.
Sie sollten sich telefonisch oder schriftlich an Ihren Regionalträger wenden. Dort wird man Ihnen die Gründe nennen können, weshalb bislang keine Entscheidung getroffen werden konnte.

von
dirk

Wenn Ihre Rente abgelehnt wird, was meistens der Fall ist, sollten Sie innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und ggf. vorm Sozialgericht Klagen. Danach steht Ihnen auch noch der Weg zum Landessozialgericht und zum Bundessozialgericht offen. Und wenn das alles nichts nützt, stellen Sie ganz einfach einen neuen Antrag. Irgendwann klappt das dann schon, mit der Rente!

von
Stefan

Ihr Beitrag ist sachlich FALSCH. Mehr als die Hälfte der beantragten Renten werden spätestens im Widerspruchsverfahren bewilligt !

von
dirk

Nach meinem Kenntnisstand werden gerade mal 25 Prozent der Widersprüche positiv beschieden und von den übrigen 75 Prozent werden ebenfalls ca. 25 Prozent im Klageverfahren zu Gunsten des Klägers entschieden. Das beste ist, man stellt bereits den Rentenantrag nur mit anwaltlicher Hilfe!

von
zelda

Hallo dirk,

ich kann Ihre Zahlen nicht auf die Schnelle nachprüfen, deshalb lasse ich sie unkommentiert.
Vielleicht können Sie aber hier belastbare Zahlen finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_19988/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/03__publikationen/Statistiken/alle__broschueren__statistikbaende.html

Was mich allerdings interessiert:

Nach meiner Erfahrung werden die Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung zumeist deshalb abgelehnt, weil der Rentenversicherungsträger den Versicherten - auch unter Beachtung seiner Erkrankungen - nicht für erwerbsgemindert hält.

(Das Leistungsvermögen des Versicherten wurde dann vom ärztlichen Dienst des RV- Trägers mit mehr als 6 h / täglich eingeschätzt).

Wie soll dort ein (zumeist medizinisch und sozialmedizinisch nicht ausgebildeter) Anwalt helfen ???
Kann dieser einschätzen, ob der Versicherte mit seinen Erkrankungen noch in der Lage ist eine Beschäftigung weniger als 6 h / täglich auszuüben ???

Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung werden unabhängig davon, ob ein Anwalt "droht" oder nicht, immer gleich bearbeitet - insbesondere die Einschätzung der Erwerbsminderung wird dadurch nicht beeinflusst.

Wenn Sie jedoch davon ausgehen, dass der Rentenversicherungsträger den Rentenantrag sowieso ablehnt (wie auch immer Sie dazu kommen), dann wäre es für mich der bessere Weg, sich gleich im Rentenantragsverfahren mit seinen Ärzten zu konsultieren, damit diese möglichst ausführlich die Erkrankungen und daraus resultierenden Einschränkungen niederschreiben. (Die RV- Träger fordern zumeist Befundberichte an, dort wäre hierfür eine gute Gelegenheit).

Der Gang zum Anwalt beloht nur eine Person: den Anwalt selbst, den der Versicherte im Rentenantragsverfahren selbst bezahlen muss.

Die Kosten für den Anwalt werden durch den Rentenversicherungsträger frühestens für das Widerspruchsverfahren erstattet.

Wenn im Widerspruchsverfahren dann eine Rente bewilligt wird, liegt das zumeist weniger am Anwalt, sonder eher daran, das entweder aufgrund neuer Befunde weitere Erkrankungen berücksichtigt oder aufgrund neu eingeholter Gutachten diese Erkrankungen und die daraus resultierenden Einschränkungen anders berücksichtigt wurden und der ärtzliche Dienst des Rentenversicherungsträgers nummehr den Verischerten nun auch für erwerbsgemindert hält.

Natürlich kann sich jeder durch einen Bevollmächtigten (sei es nun ein Rentenberater, die Sozialverbände, ein (hoffentlich im Sozialrecht versierter) Anwalt oder wen auch immer) vertreten lassen.

Ich bleibe aber bei meiner Meinung, dass dies auf die Bearbeitung und den Ausgang des Rentenantrags keinen Einfluss hat.

Mit freundlichen Grüßen

zelda

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