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Antrag auf EU- Rente zu welchem Zeitpunkt sinnvoll?

von bosko20.02.2009 | 08:36
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Am 5.04. endet mein Anspruch auf Krankengeld. Ich habe 50 % Behinderung, Verschlimmerungsantrag läuft. Ich bin 59,7 Jahre - könnte mit Abschlägen in 5 Monaten auch in die Altersrente gehen. Derzeitig mache ich noch 2 Wochen eine stationäre Reha. Die behandelnden Ärzte (sowie auch alle Fachärzte bei denen ich schon in Behandlung war/ bin) raten mir zu einem Antrag auf EU- rente. Da ich aber bis zur Entscheidung über die Rente Unterstützung vom Arbeitsamt brauche (nahtlosigkeitsregelung) habe ich auch beim Arbeitsamt einen entsprechenden Antrag gestellt. Nun meine Fragen: - wann soll ich den Antrag auf EU- Rente stellen (sofort?, nach meiner Reha?, vor dem Bescheid des Arbeitsamtes zur Nahtlosigkeit?, nach Aufforderung des Arbeitsamtes?) - werde ich zum Gutachter des Arbeitsamtes geschickt und ist es zum Vorteil wenn ich davor schon die Rente beantragt habe oder soll ich danach? - stellt man den Antrag allgemein oder unterschieden in Teil- oder Vollrente? Danke für die Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern aus dem Entlassungsbericht der abgeschlossenen Rehabilitationsmaßnahme hervorgeht, dass Sie teil- oder voll erwerbsgemindert sind, deutet der Rentenversicherungsträger Ihren Reha-Antrag in einen Rentenantrag um und fordert Sie auf, einen formellen Rentenantrag zu stellen. Hierbei gilt das Datum des Rehabilitationsantrages als Rentenantrag.

Eine zusätzliche Begutachtung ist unter diesen Umständen nicht mehr erforderlich.

Warten Sie also die Reaktion des Rentenversicherungsträgers ab.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nachtrag zur erweiterten Anfrage

"Abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs des Entlassungsberichtes beim Rentenversicherungsträger wird dieser über das Vorliegen von teilweiser- bzw. voller Erwerbsminderung zeitnah entscheiden. Trifft dieser eine negative Entscheidung, ergeht hierüber kein rechtsmittelfähiger Bescheid. Widerspruch kann deshalb hiergegen nicht eingelegt werden. Es wird in diesem Falle empfohlen, sich weiterhin krank oder arbeitslos zu melden."

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs des Entlassungsberichtes beim Rentenversicherungsträger wird dieser über das Vorliegen von teilweiser- bzw. voller Erwerbsminderung zeitnah entscheiden. Trifft dieser eine negative Entscheidung, ergeht hierüber kein rechtsbehelfsfähiger Bescheid. Widerspruch kann deshalb hiergegen nicht eingelegt werden. Es wird in diesem Falle empfohlen, sich weiterhin krank oder arbeitslos zu melden.

4 Antworten

Corlettoam 20.02.2009 | 09:54
Werden Sie im Rehaentlassbericht als erwerbsgemindert eingestuft , erfolgt automatisch eine Umdeutung in einen Rentenantrag ( den Sie dann nur noch ausfüllen und formal stellen müssen ) Insofern stellt sich in ihrem Falle gar nicht die Frage nach dem WANN. Da Sie ja noch 2 Wochen in der Reha sind und bis dann der Entlassbericht gefertigt und der RV vorliegt und Sie von dort wiederum dann Bescheid bekommen wird es sicher Ende März werden. Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit führt übrigens in der Regel keine eigenen Untersuchung durch. Der ärztliche Dienst der Agentur für Arbeit bezieht sich auf die bereits vorliegenden Atetste/Befundberichte/Rehaberichte etc. pp Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregulung würden Sie dann problemlos ALG I erhalten - bis zum Entscheid über ihren EM-Rentenantrag.
Oder soam 20.02.2009 | 11:52
... und über Teil- oder Vollrente entscheidet ohnehin die DRV - daher nicht vorgreifen! Seit wann haben Sie einen GdB von 50? Liegt evtl. Berufsunfähigkeit i.S.d. Rechtes bis 31.12.2000 vor? Dann evtl. um die Altersrente mit 60 kümmern (neben dem lfd. Verfahren!)
boskoam 20.02.2009 | 11:57
Vielen Dank, dass hilft mir schon mal viel weiter! Wie lange dauert erfahrungsgemäß so eine Bearbeitung? Muß ich mich währenddessen gegebenenfalls weiter krankschreiben lassen? Wenn der Bescheid ablehnend ausfallen würde, bekäme ich dann ALG auch während der Zeit des Widerspruchs?
boskoam 20.02.2009 | 13:37
Meine Schwerbehinderung von 50% besteht seit 4/08. Davor weniger Prozente. Derzeitig läuft ein Verschlimmerungsantrag. BU liegt nicht vor. Laut Rentenübersicht habe ich alle Anwardschaften erfüllt. Ist es sinnvoll neben des Antrages auf EU- Rente zur Absicherung einen Antrag auf Altersrente ab 60 zu stellen? Allerdings bekäme ich bei einer vollen EU- Rente mehr Geld als bei einer jetzigen Altersrente mit Abschlägen. Danke!
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