Antrag auf EW/EM Rente

von
Bomberundpaganini

Liebe Gemeinde,

ich benötige einmal euere Hilfe.

Ich bin 52 Jahre alt und habe einen GDB 60. Ich stehe jetzt 37 Jahre im Berufsleben (derzeit im öffentlichen Dienst) aber so langsam geht es nicht mehr. Da ich so erzogen wurde, dass man(n) auch unter den größten Einschränkungen/Schmerzen seine Pflicht erfüllen muß quäle ich mich jetzt schon seit ein paar Jahren halt zur Arbeit (funktioniert aber nur im öffentlichen Dienst). Ich leide stark unter degenerativen HWS-BWS-LWS Beschwerden einhergehend mit einer ausgeprägten Kyphoscoliose (GDB 40). Dazu kommt eine Psychische Erkrankung wie z.B. somatoforme Erkrankung (GDB 30) sodass ich öfter nur noch aus Schmerzen bestehe. Ich hatte noch nie eine Kur (muss ja meine Pflicht erfüllen) und bin verhältnismäßig wenig AU. Nun meine Frage: Kann ich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit stellen oder wird dann gesagt: WER ARBEITEN GEHT IST AUCH GESUND !!!! Vielen Dank für die Infos

von
B´son

Hallo Bomberundpaganini,

sie können natürlich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus einen Antrag auf eine EM-Rente stellen.

Es ist garantiert nicht so, dass dieser Antrag postwendend mit der Begründeung :"wer arbeiten geht ist gesund" abgelehnt wird.
Auch wenn sie selten bis nie AU sind, so haben sie doch sicherlich einiges an ärztlichen Unterlagen beisammen, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen belegen, auch Ihre Ärzte werden wohl entsprechende Atteste austellen.

Es kommt übrigens desöfteren vor, dass EM-Rentenanträge aus laufenden Beschäftigungsverhältnissen gestellt und auch genehmigt werden :-)

Nicht jeder der Arbeitet ist gesund, viele tun das "auf Kosten Ihrer Restgesundheit"...

Experten-Antwort

Hallo Bomberundpaganini,

bei der Prüfung einer eventuell vorliegenden Erwerbsminderung ist es für den Rentenanspruch unerheblich, ob Sie sich in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis befinden. Es ist auf den tatsächlichen Gesundheitszustand abzustellen.

von
mabu

Hallo. Ich stimmen meinen Vorschreibern zu. Es ist durchaus denkbar, einen Rentenantrag aus dem Erwerbsleben heraus zu stellen. Allerdings gilt der Grundsatz: Reha vor Rente.
Das bedeutet, dass Sie vermutl. zunächst in Reha geschickt werden, dort an Ihrer Gesundheit gearbeitet wird und anschließend eine Leistungsprognose abgegeben wird. So war es bei mir und nun bin ich in EMR.
Ich war auch viel zu sehr auf "Pflichterfüllung" eingenordet". Hören Sie auf Ihren Körper!!!

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