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Experten-Antwort

Antrag auf Feststellung der Erwerbsfähigkeit

von Bodo 5617.12.2014 | 20:12
1545 Ansichten
8 Antworten

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Hallo Meine Frage: Wo stelle ich den Antrag auf Feststellung meiner Erwerbsfähigkeit. Habe jetzt den Ärztlichen Entlassungsbericht von der Reha bekommen. In der Sozialmedizinische Epikrise steht: Aussage zur letzten beruflichen Tätigkeit Qualitative Beurteilung: Der Einsatz in der letzten beruflichen Tätigkeit als Lagerarbeiter ist der Pat. bezüglich der qualitativen Belastung nicht mehr möglich. Die Tätigkeit kann nur noch unter 3 Stunden ausgeübt werden. Quantitative Beurteilung: Der Pat. ist auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 6 Stunden und mehr leistungsfähig. Was kann ich beruflich noch anfangen. Danke für die Antworten Bodo 56

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Was die Frage der Antragstellung betrifft, verweise ich auf die Antworten der vorigen Forumsteilnehmer.

Da als Lagerarbeiter kein Berufsschutz wg Facharbeitertätigkeit besteht, besteht die Möglichkeit, dass Sie auf alle Tätigkeiten, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden, verwiesen werden können. Bei dem genannten Leistungsvermögen besteht kein Rentenanspruch.

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7 Antworten

Schorscham 17.12.2014 | 21:18
Ich verstehe zwar nicht, was an meiner Antwort so komisch ist dass Sie lachen müssen, gönne Ihnen aber Ihren Humor.;-)
Bodo 56am 17.12.2014 | 21:07
Danke Schorsch, da wäre ich nie drauf gekommen. Lach Bodo 56
Schorscham 17.12.2014 | 20:53
Wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind zu beurteilen, welche beruflichen Tätigkeiten Sie noch ausüben können, dann wenden Sie sich doch ganz einfach an die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit oder an Ihr örtliches Jobcenter. Sie werden staunen, was es alles für Berufe gibt.....
Bodo 56am 17.12.2014 | 21:48
Hallo Schorsch, Ich wollte eigentlich nur wissen ob es so einen Antrag gibt.Und wo man ihn stellen kann Danke. Humor ist immer gut, auch wenn die Knochen knacken. Bodo 56
Schadeam 17.12.2014 | 21:51
Sie können noch mehr als 6 Stunden arbeiten, also ganztags. Im Büro, als Telefonist, leichte Lagerarbeiten, Kontrolltätigkeiten, Pförtner, und vieles mehr. Wenn Sie dennoch die Rente beantragen wollen, wenden Sie sich an Rathaus oder DRV.
Bodo 56am 17.12.2014 | 22:03
Hallo Schade, danke für die Antwort. Ich wollte noch keinen Rentenantrag stellen. Ich habe Arthrose in Knie & Schultergelenke beide. Hatte immer schwere Körperliche Arbeit. Jetzt wollen die Gelenke nicht mehr.Bin immer noch Krankgeschrieben. 40% GDB und arbeitslos. Volle Leitungsfähigkeit schaffe ich nicht mehr. Bodo 56
W*lfgangam 17.12.2014 | 22:43
Zitat von Bodo 56 anzeigenausblenden
Hallo Bodo 56, diese Aussage ist rentenrechtlich/EM-Rente 'niederschmetternd/der kann noch voll arbeiten/Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes' - wie oben schon gesagt. Unabhängig davon, Ihre Ursprungsfrage: "wo stelle ich den Antrag...", können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente in jeder Beratungsstelle der DRV stellen, im Versicherungsamt Ihrer (kreisfreien) Stadt oder Landkreis, ja selbst in der kleinsten Gemeinde vor Ort. Auch bei den örtlichen Versichertenältesten/-beratern ist das möglich. Werfen Sie mal Google an: Rente 'Wohnort ...oder gehen auch über die 'Beratungsstellensuche' oben rechts auf dieser Seite. Gruß w.
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