Bitte haben sie Verständnis, wenn von Seiten des Experten keine Aussagen zum Ablauf der Begutachtung und zu der medizinischen Einschätzung der Gutachterin getroffen werden können.
Solange die Fristen für die Aufbewahrung nicht abgelaufen sind, bleibt das Gutachten aktenkundig und wird bei der Beurteilung einer Erwerbsminderung im Rahmen eines (eventuellen) Rentenverfahrens vorliegen.
Sofern Sie einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen, können Sie durchaus darauf hinweisen, dass Sie mit dem aktenkundigen Gutachten vom tt.mm.jjjj nicht einverstanden sind.