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Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

von Bodo07.08.2015 | 19:53
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo an das Forum. Zu meiner Person ich bin 57. und z.Z arbeitslos. Mein Leitungsvermögen ist gemindert.Die AfA hat mich aufgefordert mein Gesundheitszustand vom Ärztlichen Dienst der AfA zu prüfen. Das Ergebnis: Minderbelastbarkeit des li.Kniegelenks. Schulterbeschwerdesympomatik bds. Minderbelastbarkeit der Schulter- Nackenregion. Chronische Lungenkrankheit bei Neigung zu Allergien. Die Leistungseinschränkungen bestehen dauerhaft. Es liegt eine schwerwiegende Leistungseinschränkung vor,die die Aussichten,am Arbeitsleben teilzuhaben, nicht nur vorübergehend wesentlich mindert. Aus sozialmedizinischer Sicht ist trotz der gesundheitlichen Probleme von einer Verfügbarkeit unter Beachtung des genannten Leistungsbildes auszugehen. Nach diesem Gutachten hat die AfA mich aufgefordert den Antrag auf LTA zu stellen, was ich auch tat. Jetzt kam Post von der AfA..das AfA für die Gewährung von Leistungen nicht zuständig ist. Die Unterlagen wurden an die DRV- Nord weitergeleitet. Einen Rentenantrag habe ich nicht gestellt, will ich auch noch nicht. Hat jemand Erfahrungen mit diesem Bürokraten kram Und was kommt noch auf mich zu. Danke für die Antworten

3 Antworten

W*lfgangam 07.08.2015 | 20:55
Hallo Bodo, ist ein normaler Ablauf, dass ein von der AfA initiierter LTA-Antrag grundsätzlich von der Rentenversicherung an erster Stelle zu prüfen ist. > Jetzt kam Post von der AfA..das AfA für die Gewährung von Leistungen nicht zuständig ist. 'Ungewöhnlich' wäre noch die neutralste Aussage dazu, wohin diese Anträge gehören - müssen MA auf dem 3. Bildungsweg sein, die solche Anträge einleiten und dann in die Hauspost stecken ;-) Warten Sie einfach die Entscheidung der DRV ab - und ja, im 'schlimmsten Fall' kann ein Rentenantrag draus werden ...nicht umsonst wurde das LTA-Verfahren eingeleitet, da Sie offenbar doch nicht mehr so ganz fit für den allgemeinen Arbeitsmarkt sind. Im Zweifelsfalle/bei Fragen holen Sie sich Rat in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt, welche Schritte Sie als nächsten tun sollten/müssen. Gruß w.
Bodoam 08.08.2015 | 08:21
Hallo W*lfgang, danke für die schnelle Beantwortung meiner Fragen.Ungewöhnlich' wäre noch die neutralste Aussage dazu, wohin diese Anträge gehören - müssen MA auf dem 3. Bildungsweg sein, die solche Anträge einleiten und dann in die Hauspost stecken icon_wink.gif. Dazu habe ich noch mal eine Frage. Was heißt MA ? Was ist der §. Bildungsweg. Danke. Schönes Wochenende Bodo
KSCam 08.08.2015 | 10:29
Na ungewöhnlich würde ich das nicht unbedingt nennen. Für LTA ist die DRV dann zuständig, wenn der Antragssteller bereits 15 Jahre rentenversichert war. Das wird wohl bei Ihnen angesichts Ihres Alters so sein. So gesehen doch ein ganz normaler Verwaltungsvorgang: Sie haben den Antrag bei der Agentur für Arbeit gestellt, die sind nicht zuständig und leiten den Antrag an die richtige Stelle weiter - Sie hätten den Antrag ja auch gleich bei der richtigen Stelle stellen können (wenn Se sich im Vorfeld Gedanken dazu gemacht haben). PS: mit MA auf dem 3. Bildungsweg meint W*lfgang "Mitarbeiter", die wohl nicht breit ausgebildet wurden sondern mit einer kurzen Einführung ins kalte Wasser geworfen wurden....Man hätte Ihnen natürlich bei der Agentur auch gleich sagen können, dass Sie den LTA Antrag bei der DRV stellen können.
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