Guten Abend
Zuerst die Fakten:
- Diagnose Morbus Crohn seit 1998
- Vorerkrankung Zöliakie (angeboren, stillstehend)
- im Moment GdB von 60% anerkannt
Tendenz der Krankheitsentwicklung:
- Krankenhausaufenthalte nahmen in den letzten Jahren stetig zu
- mehrere Operationen wegen Abszessen, Fisteln, Stenosen, Perforation
- Nieren neigen zu Steinbildung -> Koliken
- schmerzfreie/entzündungsfreie Phasen werden kürzer und seltener
- mittlerweile Stellara + Kortison-Dauermedikation (seit drei Jahren)
Persönlich:
- Existenzangst steigt kontinuierlich
- Stimmungsschwankungen nehmen zu
- Stressresistenz über die letzten Jahre stark abgenommen
Beruflich:
- gelernter IT-Systemintegrator
- gearbeitet in der IT und im IT-Vertrieb
- durch hohe Ausfallzeiten in den letzten Jahren nicht mehr über die anfängliche Befristung bei Arbeitsverträgen hinausgekommen
- Anspruch auf ALG1 ausgelaufen
-seit 03.05.2019 durchgängig arbeitsunfähig geschrieben (Krankengeldbezug)
Zuletzt:
- AHB vom 18.03.20 bis 15.04.20
- Auch während der AHB wieder Entzündung, Blut-Absatz, Nierenkolik
Zur Frage:
Ich möchte mich beruflich neu orientieren.
Dahingehend meine Arbeitszeiten sowie den Arbeitsplatz (Homeoffice-Möglichkeit etc.pp) flexibler gestalten zu können und von der IT bzw. dem Vertrieb, welche beide hohe Anforderungen an die Belastbarkeit (Stressresistenz) stellen, wegzukommen.
Daher möchte ich per LTA gerne in Richtung PR-Referent/Öffentlichkeitsarbeit umschulen.
In dieser Branche wäre eine wesentlich flexiblere Arbeitsgestaltung möglich und ich bräuchte nicht bei jedem weiteren Schub gleich einen neuen "gelben Zettel" durch Möglichkeiten wie Homeoffice etc.
Fragen:
1. Wie werden die Erfolgsaussichten hier beurteilt?
2. Wo liegt hier die Zuständigkeit? Beim Rententräger oder bereits beim Jobcenter?
3. Was, wenn nach Start der LTA-Maßnahme neuerliche schwere Schub-Phasen auftreten und die Fortsetzung verzögert oder ausgesetzt werden muss?
Vielen Dank!