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Experten-Antwort

Antrag auf LTA sinnvoll? Erfolgsaussichten? Morbus Crohn

von Toralis28.04.2020 | 23:26
55 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend Zuerst die Fakten: - Diagnose Morbus Crohn seit 1998 - Vorerkrankung Zöliakie (angeboren, stillstehend) - im Moment GdB von 60% anerkannt Tendenz der Krankheitsentwicklung: - Krankenhausaufenthalte nahmen in den letzten Jahren stetig zu - mehrere Operationen wegen Abszessen, Fisteln, Stenosen, Perforation - Nieren neigen zu Steinbildung -> Koliken - schmerzfreie/entzündungsfreie Phasen werden kürzer und seltener - mittlerweile Stellara + Kortison-Dauermedikation (seit drei Jahren) Persönlich: - Existenzangst steigt kontinuierlich - Stimmungsschwankungen nehmen zu - Stressresistenz über die letzten Jahre stark abgenommen Beruflich: - gelernter IT-Systemintegrator - gearbeitet in der IT und im IT-Vertrieb - durch hohe Ausfallzeiten in den letzten Jahren nicht mehr über die anfängliche Befristung bei Arbeitsverträgen hinausgekommen - Anspruch auf ALG1 ausgelaufen -seit 03.05.2019 durchgängig arbeitsunfähig geschrieben (Krankengeldbezug) Zuletzt: - AHB vom 18.03.20 bis 15.04.20 - Auch während der AHB wieder Entzündung, Blut-Absatz, Nierenkolik Zur Frage: Ich möchte mich beruflich neu orientieren. Dahingehend meine Arbeitszeiten sowie den Arbeitsplatz (Homeoffice-Möglichkeit etc.pp) flexibler gestalten zu können und von der IT bzw. dem Vertrieb, welche beide hohe Anforderungen an die Belastbarkeit (Stressresistenz) stellen, wegzukommen. Daher möchte ich per LTA gerne in Richtung PR-Referent/Öffentlichkeitsarbeit umschulen. In dieser Branche wäre eine wesentlich flexiblere Arbeitsgestaltung möglich und ich bräuchte nicht bei jedem weiteren Schub gleich einen neuen "gelben Zettel" durch Möglichkeiten wie Homeoffice etc. Fragen: 1. Wie werden die Erfolgsaussichten hier beurteilt? 2. Wo liegt hier die Zuständigkeit? Beim Rententräger oder bereits beim Jobcenter? 3. Was, wenn nach Start der LTA-Maßnahme neuerliche schwere Schub-Phasen auftreten und die Fortsetzung verzögert oder ausgesetzt werden muss? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toralis,

wir bitten um Verständnis, dass wir in diesem Forum die Erfolgschancen eines Antrags nicht beurteilen können.

Sofern Sie bereits die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, ist der Rentenversicherungsträger zuständig.

Sollten Sie die 15- jährige Wartezeit noch nicht erfüllt haben, ist die Rentenversicherung trotzdem zuständig, wenn ohne diese Leistungen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu leisten wäre oder wenn sie für eine voraussichtlich erfolgreiche Rehabilitation unmittelbar im Anschluss an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Träger der Rentenversicherung erforderlich ist.

Falls eine z.B. eine Umschulung bewilligt werden und Schub-Phasen auftreten würden, wäre abzuklären, ob die Maßnahme abgebrochen werden muss. Im Krankheitsfall zahlt der Rentenversicherungsträger 6 Wochen das Übergangsgeld weiter, wenn absehbar ist, dass die Maßnahme fortgeführt werden kann.

Da Sie erst kürzlich an einer AHB teilgenommen haben, kann es sein, dass aktuell bereits eine LTA- Maßnahme bei Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft wird.

Hier könnte es sinnvoll sein, dass Sie Ihre zuständige Sachbearbeitung kontaktieren und sich dort erkundigen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Kein Arztam 29.04.2020 | 11:22
Da hier im Forum keine Sozialmediziner antworten, werden Sie hier auch keine Expertenantwort zu den Erfolgsaussichten erhalten. Nur wenn Sie einen Antrag stellen und die Entscheidung abwarten erhalten Sie eine seriöse und rechtssichere Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
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