Zitiert von: Mark
Zitiert von: Marie T.
Was wollen Sie denn damit sagen?
Ich wollte damit ausdrücken, dass die erforderlichen Informationen, sprich nachzahlbare Ausbildungsmonate bereits dem Versicherungsträger vorliegen und daher ja eigentlich von mir keine detaillierte Aufschlüsselung, wie im Antragsformular ersichtlich, notwendig sein müsste.
Hallo Mark,
ich glaube, da genau liegt die Crux.
Da Sie nicht unbedingt für die vollen 26 Monate nachzahlen müssten , sollen Sie genau bestimmen, für welche Monate die Zahlung und auch in welcher Höhe die Zahlung erfolgen soll.
Natürlich können Sie es auch formlos versuchen, das Schreiben wird dann aber auch nicht kürzer.
Zum Formular:
zu 4.
ZR xx.xxxx - xx.xxxx = 12 Monate vor dem 17 Lebensjahr mal x Euro = x Euro Nachzahlung + xx.xxxx - xx.xxxx = 14 Monate mal x Euro
( wenn Sie keine Unterschiede in der Beitragshöhe machen wollen).
zu 5: wahrscheinlich ein einfaches Kreuz bei nein...
zu 6: Teilzahlung:
Auch hier ist es nicht schwierig , wenn Sie in gleichen Teilbeträgen zahlen wollen, allerdings klappt es nicht ganz mit 5 gleichen Beträgen):
26 Monate nachzuzahlen / 5 Jahre = 5,2 Monate pro Jahr
1. Jahr von xx.xxxx bis xx.xxxx (1 Monat der nicht angerechneten Ausbildung bis 6 Monat)
2. Jahr 7. Monat bis 11. oder 12 Monat usw.
Bevor Sie aber tatsächlich die Beiträge nachzahlen, sollten Sie sich auf jeden Fall ausrechnen lassen, wie sich Ihre Rente erhöht.
Erfahrungsgemäß lohnt sich die Nachzahlung für Ausbildungszeiten in den allermeisten Fällen nur zur Erfüllung der Wartezeiten , jedoch nicht unbedingt zur Rentenerhöhung ....
Falls Sie unbedingt noch dieses Jahr zahlen wollen, da Sie steigende Beiträge befürchten, gilt zumindest für die erste Teilzahlung im übrigen das Folgende:
raa.deutsche--regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_207R7
MfG
zelda