Hallo,
Ich komme aus einem EU-Staat, habe in Deutschland ca. 10 Jahre studiert und auch gearbeitet (Pflichtbeiträge bezahlt); jetzt bin ich bei der DRV freiwillig versichert. 8 Jahre Studiums wurden mir als Anrechnungszeit anerkannt; ich wollte für die zwei “extra” Jahren nachzahlen und habe den “Antrag auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten” (V0080) gestellt.
Die Antwort Lautete (Auszug):
“Die Entscheidung über den Nachzahlungsantrag setzt ein vollständig geklärtes Versicherungskonto aus. Wir bitten die genannten Unterlagen / Nachweise im Original oder als bestätigte Kopie zu übersenden:
-Geburtsurkunde;
-Teilnahmebescheinigungen über einen absolvierten Deutsch-Sprachkurs, aus der Beginn, Ende und Studienumfang ersichtlich ist (hier handelt es sich nicht um mein Uni-Studium, sondern um einige Deutsch-Sprachkurse, die ich vor dem Studium gemacht hatte;
-Stellungnahme zu den bislang ungeklärten Zeiten und um Übersendung entsprechender Nachweise;
-Vordruck E207 – Klärung der mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten”
Am Ende wurde dann mein Antrag abgelehnt, weil ich all diese Unterlagen nicht übersandt habe- das war einfach zu viel und manches, wie z.B. Teilnahmebescheinigungen über die Deutsch-Kurse, hatte ich nicht mehr – es ist schon 20 Jahre her.
Ich habe ziemlich viel inzwischen darüber gelesen, und konnte nirgendwo finden, dass es für die Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen für Ausbildungszeiten solche Voraussetzungen gibt.
Meine Frage ist: hat der DRV Mitarbeiter richtig gehandelt, indem er von mir all diese Unterlagen verlangt hat?
Vielen Dank,
Erik