Hallo
ich habe in Deutschland studiert und bis zum 32. Lebensjahr dort gearbeitet. Seit 20 Jahren lebe und arbeite ich in Frankreich.
Fuer die Zeit in Deutschland möchte ich fuer ungefähr 3 Jahre freiwillige Beitrage nachzahlen (per formular V0080). Allerdings besteht diese Möglichkeit (seit 2005) nur noch bis zum 45ten Lebensjahr (ich bin heute über 50).
Frage: wie muesste ich argumentieren dass der Antrag trotzdem genehmigt wird (z.B."ich habe dauerhaft im Ausland gewohnt und wurde von der BFA nicht ueber die Aenderungen informiert")?
Kennen Sie jemanden der meinen Antrag "professionnel unterstützen" könnte (Rentenberater / Jurist der schon vergleichbare Fälle erfolgreich vertreten hat)?
Danke und MfG
K. B.