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Experten-Antwort

Antrag auf Pflichtversicherung bei Wechsel der Rechtsform möglich?

von Alex15.04.2012 | 10:43
2754 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, nach 15 Jahren als Einzelunternehmer (nicht Pflicht- od. freiweillig Versichert) habe ich eine Gewerbeummeldung zu einer Personengesellschaft (GbR). Ist ein Antrag auf Pflichversicherung möglich? Im Formular V020 wird nach der Gewerbeanmeldung gefragt und dem Beginn der Selbständigkeit. Die Tätigkeit des Einzelunternehmens ist die gleiche wie die GbR. Kann ich trotzdem das Datum der GbR-Gründung nehmen?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie bereits seit 15 Jahren nicht versicherungspflichtig selbständig tätig sind, ist eine Antragspflichtversicherung nicht mehr möglich. Der Antrag hätte innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden müssen. Die GbR-Gründung spielt keine Rolle.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

ja, vordergründig wäre hier sicher der Erwerbsminderungsrentenschutz zu nennen. Aber wie bereits ausgeführt – im Rahmen Ihrer selbständigen Tätigkeit wäre dieser nicht mehr zu erlangen.

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6 Antworten

-/-am 15.04.2012 | 15:17
Waswollen Sie mit der Antragspflichtversicherung erreichen, Wartezeit für Regelalterrente, EM-Schutz, ... ?
Feliam 16.04.2012 | 07:14
Ein Antrag auf Pflichtversicherung ist nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit möglich, egal in welcher Gesellschaftsform, es sei denn, bisher hat bereits Versicherungspflicht bestanden, die nun weggefallen ist.
Alexam 16.04.2012 | 13:15
Vielen Dank für die Antworten. Was wäre denn der Vorteil der Pflichtversicherung für mich, die Möglichkeit einer Erwerbsminderungsrente? Durch ein Studium "habe" ich ja 8 Jahre (ohne Beitragszahlung). Dazu knapp 1,5 Jahre als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft (ALGII).
Alexam 16.04.2012 | 14:06
Die Aufträge sind ausschließlich im Bereich Training / Coaching im IT-Bereich. Wäre hier die Feststellung in Richtung Lehrtätigkeit / Lehrer möglich?
W*lfgangam 16.04.2012 | 19:18
Hallo Alex, wenn die Tätigkeit in Richtung "Lehrer" zielt und von der Rentenversicherung so zu werten ist (damit Pflichtversicherung Kraft Gesetz gilt), müssen Sie mit Beitragsnachforderungen von 2008 bis heute rechnen ...wenn die Tätigkeit auf dieser inhaltlichen Grundlage schon so lange dauert. Da Sie bisher wirklich keine Rentenansprüche erworben haben, ist es die Frage, warum Sie jetzt in dieses System reinwollen, oder anderen Formen der Altersvorsorge vielleicht den Vorrang geben sollten. Daneben ist ja die Frage nach Krankenversicherung (im Alter) vielleicht auch von Bedeutung - mit der Rente (pflicht-)krankenversichert, freiwillig oder privat ? ...von der ggf. künftigen Familie im Hintergrund mal abgesehen. Gruß w.
Alexam 16.04.2012 | 22:06
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin 40 Jahre, in der GKV freiwillig versichert und habe Familie. Daher spricht die Krankenversicherung im Alter natürlich auch eine Rolle. Private Vorsorge besteht bisher nicht.
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