Hallo,
ich bin im Juli 2018 krank geworden und habe nun bis zum 01.01.2020 Krankengeld erhalten. Ab den 02.01.2020 habe ich mich arbeitssuchend gemeldet und musste in dem Zuge einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen, den ich bei der Arbeitsagentur abgegeben habe.
Nun habe ich Post von der Arbeitsagentur bekommen. In dem Brief steht, dass ich in meiner Leistungsfähigkeit so weit gemindert wäre, sodass ich nur noch weniger als 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne. Nun soll ich einen Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente stellen.
Allerdings hat mir mein Psychiater bei unseren letzten Gespräch bestätigt, dass nichts dagegen spricht, wenn ich wieder Vollzeit arbeite.
Wie soll ich mich nun am besten verhalten? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine90