Sehr geehrte Experten,
ich hatte im März 2013 einen Wegeunfall und bin seitdem arbeitsunfähig. Habe 78 Wo. Verletztengeld von der BG erhalten, danach Unfallrente wegen MdE.
Ich habe mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet, Gutachten nach Aktenlage: fehlende Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 Monate. Deshalb Aug. 2014 Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente gestellt. Sollten Rehabilitationsleistungen nicht in Betracht kommen, gilt dieser Antrag als Rentenantrag. Ab Sept. 2014 Arbeitslosengeld § 145.
Im Oktober 2014 wurden Leistungen zur medizinischen Rehabilitation von der DRV abgelehnt, da im Nov. 2014 eine weitere Op bevorstand. Juli 2015 bekam ich von der DRV Einladung zur Sozialmedizinischen Begutachtung, um überprüfen zu können, die persönlichen Voraussetzung für eine Rentengewährung weiterhin bestehen. Danach habe ich von der DRV nichts mehr gehört.
Im März 2016 endete mein Bezug von Arbeitslosengeld. Im April habe ich schriftlich bei der DRV nachgefragt, wann ich mit einer Entscheidung über meine Erwerbsminderungsrente rechnen kann. Die Antwort von der DRV kam Ende Mai, Zitat: "Ihr formlos gestellter Rentenantrag per E-Mail an die Deutsche Rentenversicherung ist bei uns am 22.04.2016 eingegangen. Um das Leistungsverfahren durchführen zu können, benötigen wir einen formgerechten Antrag. Ein Antrag vom Aug. 2014 liegt nicht vor.
Ich habe dann über den VdK vorsorglich noch einen Antrag über Erwerbsminderungsrente gestellt.
Jetzt geht die ganze Warterei von vorn los? Was habe ich falsch gemacht? Wozu die sozialmedizinische Begutachtung?
Es wäre schön, wenn mir das jemand erklären Könnte.
Iris Rasch