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Experten-Antwort

Antrag auf Rente für schwerbehinderte Menschen

von Angulus15.02.2013 | 20:39
1598 Ansichten
5 Antworten

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Ist es eigentlich möglich die Rente für Schwerbehinderte Menschen bereits zu beantragen, obwohl über den Schwerbehindertenantrag noch nicht entschieden wurde ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie können den Antrag stellen und den Schwerbehindertennachweis nachreichen. So kann die Rente evtl. auch rückwirkend gezahlt werden. Sollten Sie die Voraussetzungen für eine andere Rentenart ebenfalls erfüllt haben, können Sie auch zwei Renten beantragen. Sobald der Schwerbehindertenausweis vorliegt, kann die günstigere Altersrente, Altersrente für schwerbehinderte Menschen rückwirkend gezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen, ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch zu vereinbaren.

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4 Antworten

Unikumam 15.02.2013 | 21:39
Ohne Schwerbehinderten Ausweis ist man logischerweise ja nicht Schwerbehindert.
KSCam 15.02.2013 | 21:47
Da man einen Antrag immer stellen kann, lautet die Antwort selbstverständlich ja. Ob das jedoch sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt (und war auch nicht gefragt).
rezzo11am 16.02.2013 | 19:05
Beantragen Sie die Rente auf alle Fälle. Habe die ganze Prozedur hinter mir und bekomme jetzt ab Antragstellung eine Rentennachzahlung. Sie können nichts falsch machen, viel Glück.
Lulliam 17.02.2013 | 18:40
Je nachdem wie alt Sie sind können Sie auch zwei Renten gleichzeitig beantragen. z.B. die Altersrente für schwerb. Menschen und langj. Vers. Die Rente für langjährig Vers. können Sie theoretisch als Vorschuss erhalten so lange über Ihren Antrag über Schwerbehinderteneingeschaft noch nicht entschieden wurde. Nach Feststellung erhalten Sie dann den entsprechenden endgültigen Rentenbescheid. Sollte eine Schwerbehinderung vorliegen bekämen Sie dann, da hier die Abschläge niedriger sind, noch eine Nachzahlung...
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