Hallo Alma,
ich stimme dem Kommentar von W. zu.
Aufgrund der von Ihnen geschilderten Beitragssituation scheinen tatsächlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für sämtliche Altersrentenarten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze (= 65.Lj. + 4 Mon.) nicht erfüllt zu sein.
Zur Sicherheit empfehle ich Ihnen jedoch auf jeden Fall, bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Darin werden alle für Sie in Frage kommenden Rentenarten genannt bzw. erklärt, warum bestimmte Rentenarten nicht in Anspruch genommen werden können.