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Experten-Antwort

Antrag auf Rente nach Arbeitslosigkeit möglich?

von alma01.09.2010 | 20:55
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3 Antworten

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Hallo habe mal eine Frage: bin Jahrgang 1950, habe 16 Jahre in die RV einbezahlt,danach Lücke im Rentenkonto von 10 Jahren wegen damals 400DM- Job= nicht versicherungspflichtig, und dann 38 Monate Beiträge wegen Pflegetätigkeit. Danach ( seit 2003) arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug. Seit 2009 schwerbeschädigt. Könnte für mich die Rente nach Arbeitslosigkeit in Frage kommen? Oder die für Schwerbeschädigte? Oder muss ich wirklich bis zum 65. Lebensjahr und 4 Monate warten? MfG Alma

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alma,

ich stimme dem Kommentar von W. zu.

Aufgrund der von Ihnen geschilderten Beitragssituation scheinen tatsächlich die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für sämtliche Altersrentenarten vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze (= 65.Lj. + 4 Mon.) nicht erfüllt zu sein.

Zur Sicherheit empfehle ich Ihnen jedoch auf jeden Fall, bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger eine aktuelle Rentenauskunft anzufordern. Darin werden alle für Sie in Frage kommenden Rentenarten genannt bzw. erklärt, warum bestimmte Rentenarten nicht in Anspruch genommen werden können.

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2 Antworten

W*lfgangam 01.09.2010 | 21:12
Hallo alma, > Könnte für mich die Rente nach Arbeitslosigkeit in Frage kommen? Nein. Sie brauche in den letzten 10 vor dem Rentenbeginn 60 ("Vertrauensschutz" haben Sie in den Rentenbeginn ab 60 bei dieser Altersrente, weil am 01.01.2004 arbeitslos gemeldet) mindestens 96 Monate Pflichtbeiträge - liegen nicht vor, und werden auch vor der Regelaltersgrenze nicht erreicht. > Oder die für Schwerbeschädigte? Für die Altersrente für schwer behinderte Menschen kommen Sie auch nicht infrage. Hier brauchen Sie 35 Versicherungsjahre - wenn die nicht mit etwaigen Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung bis zum 10. Lbj. erreicht werden, ist's damit auch Essig. Fordern Sie sich zur Sicherheit eine Rentenauskunft an, online hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/SharedDocs/de… oder/und lassen Sie sich in der nächsten Beratungsstelle der DRV oder auch im Rathaus Ihre Rentenansprüche erläutern. So wie es schildern sind Sie tatsächlich erst mit 65 + 4 dabei. Gruß w.
almaam 01.09.2010 | 22:30
Danke an W. für die rasche Auskunft MfG Alma
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